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Auch an den Heizöltank denken beim Kauf einer gebrauchten Immobilie

Wer eine gebrauchte Immobilie mit einer Ölheizung kauft oder erbt, sollte prüfen, ob Heizgerät und Tankanlage dem aktuellen Stand entsprechen. Nach Ansicht der Experten des Instituts für Wärme und Oeltechnik (IWO) sollten Heizkessel grundsätzlich nach etwa 20 Jahren erneuert werden, dabei sei der Austausch des alten Heizkessels gegen ein neues Öl-Brennwertgerät zumeist die wirtschaftlichste Lösung. Um festzustellen, ob auch der Heizöltank noch den Anforderungen entspricht, sollte man einen spezialisierten Tankschutz-Fachbetrieb oder einen Sachverständigen zurate ziehen.

Wer den alten Heizöltank in einem Zuge mit der Heizungsanlage erneuert, kann für die Gesamtkosten Fördermittel der KfW-Bank beantragen. Foto: djd/IWO
Wer den alten Heizöltank in einem Zuge mit der Heizungsanlage erneuert, kann für die Gesamtkosten Fördermittel der KfW-Bank beantragen.
Foto: djd/IWO

Ist der Heizöltank in einem guten Zustand und entspricht er den gesetzlichen Anforderungen, kann er unabhängig vom Alter weiter genutzt werden. Im Falle energetischer Sanierungsmaßnahmen wie dem Austausch des Heizkessels oder der Hausdämmung sinkt aber in der Regel der Energiebedarf. Dann kann der Austausch des Tanks gegen ein kleineres Modell sinnvoll sein. Der frei werdende Platz kann anderweitig genutzt werden.


Wer den alten Heizöltank in einem Zuge mit der Heizungsanlage erneuert, kann für die Gesamtkosten Fördermittel der KfW-Förderbank beantragen. Private Vermieter können in der Regel die Kosten einer neuen Tankanlage ebenso wie die Kosten für eine Heizungsmodernisierung im Jahr der Anschaffung als Erhaltungsaufwand in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Unter www.zukunftsheizen.de gibt es mehr Informationen.

djd

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