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Die Bundesimmissionsschutzverordnung geht in die 2. Stufe: Alte Öfen müssen jetzt getauscht werden

(akz-o) Die Holzfeuerung ist in privaten Haushalten in Deutschland die Nummer 1 unter den erneuerbaren Energien. 2015 hatten biogene Festbrennstoffe in Haushalten mit 39,8 % den größten Anteil am Wärmeverbrauch aus erneuerbaren Energien (Quelle: AGEE-Stat, Februar 2016). Der klimaneutrale, nachwachsende Brennstoff Holz trägt entscheidend zur CO₂-Reduktion bei. Damit die Umwelt so wenig wie möglich belastet wird, hat der Gesetzgeber die Emissions-Grenzwerte für neue und bestehende Einzelraumfeuerstätten – wie Kachelöfen, Heizkamine, Pelletöfen und Kaminöfen – erneut verschärft. Seit 1. Januar 2015 ist die zweite Stufe der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV 2) in Kraft. Sie legt fest, welche Emissionsgrenzwerte (Feinstaub und Kohlenmonoxid) die Geräte einhalten, welche Wirkungsgrade sie erreichen müssen und ab welchem Zeitpunkt Altgeräte ausgetauscht, nachgerüstet oder stillgelegt werden müssen. Das Ziel ist, moderne und schadstoffarme Ofentechnik zu fördern.

Foto: AdK/spp-o
Foto: AdK/spp-o

Saubere neue Holzfeuerungen – Austauschfristen für Altgeräte


Je älter die Feuerstätte umso höher sind in der Regel die Emissionen, so eine Faustregel. Gegenüber einer vergleichbaren Holzfeuerstätte aus dem Jahr 1980 emittiert eine moderne Holzfeuerstätte nur etwa ein 1/7 der CO- und Staubemissionen (nach Angaben des HKI). Neue Hightech-Systeme arbeiten deutlich umweltfreundlicher mit höheren Wirkungsgraden, verbrauchen weniger Brennstoff und sparen Kosten. Für ein „Ofen-Update“ gibt es gesetzliche Fristen. Wie es scheint, haben viele Besitzer die erste Frist verpasst: Ältere Geräte, die vor 1975 zugelassen wurden (Typenschild-Datum bis 31.12.2014 oder nicht feststellbar) und die Emissions-Grenzwerte nicht einhalten, hätten bereits bis Anfang 2015 ausgetauscht, nachgerüstet oder stillgelegt werden müssen – bei einem Weiterbetrieb muss mit Bußgeldern gerechnet werden. Wer einen alten Ofen besitzt, sollte deshalb einen Blick auf das Typenschild werfen und den Ofen- und Luftheizungsbauer um Rat fragen. Schon 2017 steht die nächste Frist an: Feuerstätten mit Typprüfung vor 1985 können nur noch bis zum 31.12.2017 betrieben werden. Wer vorausschauend handelt, kümmert sich jetzt schon um einen Austausch. Moderne Feuerstätten vom Fachmann erfüllen die gesetzlichen Vorgaben (bescheinigt durch die Typprüfung) und dürfen auch über das Jahr 2024 hinweg betrieben werden.

Fachmann gibt Sicherheit

Wer einen modernen Ofen beim Ofen- und Luftheizungsbauer erwirbt oder ab 1.1.2015 erworben hat, kann sicher sein, dass die Qualität den neuen, strengeren Vorschriften entspricht. Der Fachmann empfiehlt ausgereifte effiziente und brennstoffsparende Technik, zum Beispiel mit automatischer Verbrennungsluftregelung für schadstoffarmen Abbrand, und stimmt das Ofensystem optimal auf den Wärmebedarf ab.
Die Kachelofentage 2016 vom 8. bis 16. Oktober bieten Gelegenheit, sich umfassend über moderne Kachelofentechnologie zu informieren. Die richtigen Ansprechpartner in Ihrer Region finden Sie über das Infoportal der AdK, Arbeitsgemeinschaft der deutschen Kachelofenwirtschaft e.V. – www.kachelofenwelt.de

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