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Neue Richtlinie für die Installation von Fundamenterdern

Der Fundamenterder ist ein im Gebäudefundament eingebetteter unisolierter elektrischer Leiter, der über die Haupterdungsschiene mit der elektrischen Anlage verbunden ist. Er ist für die Sicherheit von Elektroinstallationen in Gebäuden zuständig. Nach DIN 18015-1 und den technischen Anschlussbedingungen (TAB) der Energieversorger ist es zwingend erforderlich in jedem Neubau einen Fundamenterder einzubauen. Für die fachgerechte Planung, Installation und sichere Funktionsweise ist der Architekt oder der beauftragte Fachplaner verantwortlich.

Foto: Pixabay
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Der Fundamenterder ist ein wichtiger Bestandteil der elektrischen Anlage, der im Wesentlichen zwei Schutzfunktionen erfüllt: Als Erdungsanlage stellt er sicher, dass Fehlerstrom-Schutzschalter, Sicherungen und Einrichtungen für den Blitz- und Überspannungsschutz ihre Schutzaufgaben erledigen. Darüber hinaus verbessert der Fundamenterder die Wirksamkeit des Schutzpotentialausgleichs, mit dem er über den Erdungsleiter und über die Haupterdungsschiene verbunden ist. Da die Versorgungs- und Kommunikationsanlagen (z. B. Wasser-, Heizungs-, Elektro- und Kommunikationssysteme) in Gebäuden miteinander verbunden sind, können Fehler in einem System auch auf andere übergehen.


Der Schutzpotentialausgleich verbindet alle leitfähigen Körper der elektrischen Anlage und andere leitfähigen Systemen miteinander und minimiert die im Fehlerfall möglichen unterschiedlichen elektrischen Potentiale. Er ist damit Bestandteil der Maßnahmen für den Schutz gegen elektrischen Schlag. Seit März 2014 regelt die neue Fassung der Norm DIN 18014 nun die Installation von Fundamenterdern. Berücksichtigt werden jetzt auch moderne Niedrigenergiehäuser mit Perimeterdämmung unter der Bodenplatte und Gebäude, die wasserundurchlässigen Beton zur Abdichtung gegen Grundwasser verwenden. So verhindern die Wärmeisolierschichten der Perimeterdämmung den direkten Kontakt des Fundamenterders zur Erde, und der wasserundurchlässige Beton verhindert den notwendigen direkten Kontakt des Fundamenterders mit dem Erdreich. Deshalb muss entsprechend der aktualisierten DIN-Norm der Fundamenterder als geschlossener Ring aus Edelstahl außerhalb des Fundaments eingebracht werden. Da dieser nur die Erdung sicherstellt, muss in der Fundamentfläche bzw. der Bodenplatte zusätzlich ein zweiter geschlossener Ring als Potentialausgleichsleiter installiert werden.

DIN 18014: Die wichtigsten Änderungen auf einem Blick
• Neue Gliederung der Norm;
• Benennung der Ausführungsanforderungen bei Faserbeton und bei
Fundamenten mit erhöhtem Erdübergangswiderstand;
• Beim Einsatz von Ringerdern ist ein Potentialausgleichsleiter im
Betonfundament erforderlich;
• Die Maschenweite eines Potentialausgleichsleiters und die Verbindungen
zum Ringerder sind festgelegt;
• Konkretisierung der Anforderung an Dokumentation und Durchgangsmessung

Quellennachweis: HEA-Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung e.V.

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