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Heizungspumpe tauschen und 30% vom Staat dazu bekommen!

Kaum jemand würde bewusst das Licht anlassen, wenn er den Raum verlässt. Niemand lässt absichtlich den Herd an. Wenn es ums Energiesparen geht, regiert die Vernunft. Doch kaum jemandem ist bewusst, welche Energieverbraucher sich im Keller verbergen. Alte Heizungspumpen können wahre Stromfresser sein. Ein Programm der Bundesregierung fördert ab sofort den Austausch alter Heizungspumpen. Besitzer von Wohneigentum sparen also gleich doppelt: Einmal bei den Stromkosten und Dank des Förderprogramms jetzt auch beim Pumpentausch.

„Am umweltfreundlichsten ist die Kilowattstunde, die gar nicht erst erzeugt werden muss“, weiß Christian Kruse vom Dortmunder Pumpenhersteller Wilo. „Wer den Strom- und Energieverbrauch im Eigenheim senken möchte, hat jetzt mit der Pumpenförderung ein Ass im Ärmel.“ Um die ambitionierten Klimaziele zu erreichen, hat sich die Bundesregierung dazu entschlossen, energieeffiziente Sanierungen speziell zu unterstützen. Im Fokus dieser Förderung steht die Heizungsanlage. „Alte Heizungspumpen verbrauchen mehr Strom als ein Kühlschrank, ein Herd oder ein Wäschetrockner“, weiß Kruse zu berichten. „Werden diese ‚alten Schätzchen‘ gegen moderne Hocheffizienzpumpen ausgetauscht, lassen sich im Handumdrehen jährlich bis zu 160 Euro an Stromkosten sparen.“ Vor diesem Hintergrund rechnet sich ein Austausch, verbunden mit der Förderung für den Kunden schon nach rund zwei Jahren.


Foto: Wilo
Foto: Wilo

Staat übernimmt 30 Prozent der Gesamtkosten
Durch die Pumpenförderung spart der Hausbesitzer nun zusätzlich auch bei der Installation der neuen Pumpen: Betreiber von Heizungsanlagen – in der Regel sind dies die Hausbesitzer – bekommen 30 Prozent der Handwerkerrechnung (auf Pumpe und Installation) für den Austausch von Heizungs- und Warmwasserzirkulationspumpen vom Staat zurück. Zusätzlich wird auch der hydraulische Abgleich gefördert, der die Effizienz von Heizungsanalgen zusätzlich erhöht. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Arbeiten vom Fachbetrieb durchgeführt werden: „Um einen möglichst effizienten Betrieb der Heizungsanlage zu gewährleisten, muss die Installation vom Fachmann durchgeführt werden“, betont Kruse. „Nur die Gesamtrechnung eines zugelassenen SHK-Fachhandwerkers über Pumpe und Handwerksleistung kann für die Förderung eingereicht werden.“ Förderungswürdig sind Pumpen ab einem Alter von zwei Jahren. „Ob einzelne Pumpen in den Bereich der Förderung fallen, kann der SHK-Fachhandwerker meistens mit einem Blick auf die Pumpe schon herausfinden“, ist sich Kruse sicher.

Antrag wird vom Kunden gestellt
Das Antragsverfahren selbst liegt in der Hand des Kunden. Vor dem Austausch muss sich dieser im Online-Portal des Bundesministeriums für Ausfuhrkontrolle registrieren. Erst dann kann er den Fachhandwerker beauftragen. Nach der Auftragsabwicklung und dem Erhalt (und der Begleichung) der Gesamtrechnung kann er diese einreichen und kommt so in den Genuss der Förderung. „Nicht nur bei der technischen Beratung ist der SHK-Fachhandwerker der erste Ansprechpartner, auch in Sachen Antragsbearbeitung steht er dem Kunden mit Rat und Tat zur Seite.“ Informationen finden sich außerdem auf der Seite www.pumpenfoerderung.de.

Austausch spart 5,5 Tonnen CO2 pro Jahr
Bislang sieht das häufig noch anders aus, wie Kruse zu berichten weiß: „Heizungs- und Zirkulationspumpen bleiben oft jahrelang unbemerkt, bis sie irgendwann ausfallen.“ Häufig werden die Pumpen erst dann ausgetauscht, der bis dahin verbrauchte Strom ist für immer weg. „Mit der Pumpenförderung wird aktiv gegen unnötigen Stromverbrauch angegangen, das merkt der Kunde im Geldbeutel und die Umwelt aufgrund des massiv gesenkten CO2-Ausstoßes.“ Unterschiedlichen Berechnungen zu Folge können in den kommenden Jahren durch den flächendeckenden Austausch von alten Pumpen bis zu 5,5 Tonnen CO2 eingespart werden.

Häufig gestellte Fragen zur Pumpenförderung:
In welchem Zeitraum kann ich die Pumpenförderung beantragen?
Die Förderung durch die Bundesregierung ist am 1. August 2016 gestartet und geplant bis zum 31.12.2020.

Wie alt muss meine Pumpe sein, damit ich sie austauschen lassen kann?
Gefördert wird der Austausch von Pumpen, die älter als zwei Jahre sind. Zudem muss beim Austausch darauf geachtet werden, dass die neue Pumpe bestimmte Effizienzanforderungen erfüllt.

Welche Maßnahmen zur energieeffizienten Sanierung meiner Heizungsanlage werden von der Bundesregierung gefördert?
Gefördert werden durch das Programm der Tausch von alten Heizungs- und Zirkulationspumpen gegen moderne und neue Hocheffizienzpumpen und die Durchführung des hydraulischen Abgleiches. Dabei geht es ausdrücklich um die Gesamtleistung, also das Produkt plus Handwerkerleistung.

Wie funktioniert das Antragsverfahren und was muss ich als Betreiber der Heizungsanlage bzw. Hausbesitzer tun?
Förderberechtigt sind alle privaten Hausbesitzer und Gebäudebetreiber. Bevor der Austausch in die Wege geleitet wird, muss man sich im Online-Portal des Bundesministeriums für Ausfuhrkontrolle registrieren. Erst dann kann man den Fachhandwerker beauftragen. Nach der Auftragsabwicklung und dem Erhalt (und der Begleichung) der Handwerkerrechnung kann diese zusammen mit dem Förderantrag beim BAFA eingereicht werden. Anschließend wird die Förderung in Höhe von 30 Prozent an den Antragssteller ausgezahlt. Alle Links, Infos und eine Checkliste zum Antragsverfahren gibt es auf www.pumpenfoerderung.de

Kann der von mir mit dem Pumpentausch beauftrage SHK-Fachbetrieb die Pumpenförderung für mich beantragen?
Nein. Der SHK-Betrieb steht beim Antragsverfahren gerne mit Rat und Tat zur Seite, der Antrag selbst kann aber nicht im Namen eines SHK-Betriebs für seine Kunden gestellt werden. Es ist auch nicht möglich, dem Fachbetrieb eine Vollmacht auszustellen.

Wir bauen gerade ein Haus. Kann ich die Pumpenförderung für das neue Heizsystem beantragen?
Nein. Die Pumpenförderung kann nur für Modernisierung bestehender Heizungssysteme beantragt werden, die mindestens zwei Jahre alt sind.

Ich bin handwerklich geschickt und traue mir zu, die Pumpe selbst auszutauschen. Bekomme ich die 30 Prozent auch auf die Rechnung allein der Pumpe?
Nein. Um einen energieeffizienten Betrieb der Pumpe zu gewährleisten muss diese vom Fachhandwerker installiert und eingestellt werden. Die 30-prozentige Förderung gibt es nur auf die komplette Rechnung (Produkt plus Handwerksleistung) des SHK-Fachbetriebs.

Muss ich sowohl den Pumpentausch als auch den hydraulischen Abgleich durchführen, um die Förderung zu bekommen?
Nein. Sie können auch dann die Pumpenförderung beantragen, wenn Sie nur eine der geförderten Maßnahmen (also Pumpentausch oder hydraulischen Abgleich) vornehmen lassen. Jedes Objekt wird allerdings nur einmal gefördert.

Gibt es eine Kostenbegrenzung bei der Förderung?
Bei Antragsstellung werden privaten Hausbesitzern und gewerblichen/kommunalen Betreibern bis zu 30 Prozent des Handwerkerrechnungsbetrages erstattet. Dazu gehören sowohl die Kosten der eingebauten Pumpe als auch die Handwerkerleistung im Rahmen des vorgenommenen Pumpentausches. Der Förderhöchstbetrag liegt pro Vorgang je nach Größe der Anlage bzw. des Projekts bei 25.000 Euro. Pro Heizungsanlage kann die Förderung nur einmal beantragt werden.

Infokasten:
Was sind Heizungs- und Zirkulationspumpen überhaupt und wofür braucht man sowas eigentlich?
– Heizungspumpen versorgen Heizkörper im Haus mit warmen Wasser und stellt so die Heizleistung sicher. In einem Kreislauf wird das erkaltete Wasser zurück in den Kessel geführt, erneut erhitzt und dann wieder auf die Reise in die Heizkörper geschickt.
– Zirkulationspumpen sorgen zum Beispiel dafür, dass Trinkwasser ständig zirkuliert. Hierdurch wird vermieden, dass sich gefährliche Bakterien wie Legionellen vermehren oder überhaupt erst entstehen. Außerdem sorgen sie dafür, dass die Dusche am Morgen direkt warm ist.
– hydraulischer Abgleich: Heizwärme soll im Heizsystems und somit im Haus gleichmäßig verteilt sein. Dies wird u.a. mit Hilfe des hydraulischen Abgleichs sichergestellt.

Weitere Informationen auf www.wilo.de oder www.pumpenfoerderung.de

Quellennachweis: WILO

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