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Viele Vermieter müssen das Trinkwasser jetzt auf Legionellen untersuchen lassen

Bei Legionellen handelt es sich um winzige, bewegliche Stabbakterien, die beim Menschen eine schwere Lungenentzündung hervorrufen können. Die Bakterien vermehren sich vor allem in stehendem Wasser. Atmet man beispielsweise beim Duschen Wasserdampf ein, der mit den Keimen durchsetzt ist, kann eine spezielle Form der Lungenentzündung – die sogenannte Legionellose – die Folge sein.

Etwa jede siebte Probe überschreitet erfahrungsgemäß den sogenannten technischen Maßnahmenwert. Foto: djd/MINOL
Etwa jede siebte Probe überschreitet erfahrungsgemäß den sogenannten technischen Maßnahmenwert.
Foto: djd/MINOL

Prüfung muss alle drei Jahre wiederholt werden


Vermieter haben im Zusammenhang mit der Legionellen-Prävention einige rechtliche Pflichten. So müssen sie beispielsweise dafür sorgen, dass das Trinkwasser im Abstand von drei Jahren auf Legionellen untersucht wird. Die aktuelle Trinkwasserverordnung schreibt eine solche Legionellenprüfung für alle vermieteten Wohngebäude vor, die mit zentralen Warmwasserspeichern von mindestens 400 Litern ausgestattet sind oder deren Leitungen vom Trinkwassererwärmer bis zum entferntesten Wasserhahn mehr als drei Liter Wasser enthalten. „Im Grunde ist fast jedes Mehrfamilienhaus betroffen. Für die erste Legionellenprüfung hatten die Eigentümer bis Ende 2013 Zeit. Die Prüfung muss aber alle drei Jahre wiederholt werden“, betont Matthias Bär von der Firma Minol. Vermieter sollten deshalb nicht vergessen, noch 2016 die zweite Legionellenprüfung zu beauftragen.

Proben dürfen nur von zertifizierten Fachleuten entnommen werden

Die Trinkwasserproben müssen an genau vorgeschriebenen Stellen im Haus und auf eine bestimmte Art und Weise entnommen werden – deshalb sind nur zertifizierte Fachleute dazu berechtigt. Nach der Entnahme gehen die Proben direkt in ein zugelassenes Labor und werden dort untersucht. Vermieter müssen ihre Mieter dann über das Ergebnis informieren, zum Beispiel über einen Aushang im Treppenhaus oder mit der Betriebskostenabrechnung. „Unsere bisherigen Erfahrungen zeigen, dass etwa jede siebte Probe den sogenannten technischen Maßnahmenwert überschreitet“, erklärt Matthias Bär. Ab diesem Wert müsse das Gesundheitsamt Bescheid wissen, das dann weitere Untersuchungen oder eine Sanierung der Trinkwasseranlage verordne. Eine extrem hohe Belastung, die etwa ein Duschverbot zur Folge habe, sei aber sehr selten. Unter www.minol.de/legionellenpruefung gibt es alle weiteren Informationen.

djd

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