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Rücksichtnahme ist Trumpf: Das Treppenhaus als Gemeinschaftsraum

Das Treppenhaus als Bindeglied zwischen Innen und Außen ist ein Ort des Austauschs, der oft nur wenige Minuten am Tag genutzt wird. Manchmal dient es aber auch als verlängerter Wohnraum. Der eigene Flur ist voll, man möchte aber nicht mit den getragenen Schuhen in die Wohnung oder der Regenschirm tropft noch. Die Lösung für viele Mieter: einfach im Treppenhaus abstellen. Schließlich kommen die Nachbarn immer noch gut vorbei und man hat ein Platzproblem weniger.

Doch Vorsicht: „Die wichtigste Aufgabe des Aufgangs besteht in seiner Funktion als Flucht- und Rettungsweg. Im Brandfall können wenige Sekunden entscheiden. Deshalb ist es wichtig, den Hausflur nicht vollzustellen“, erklärt Bettina Benner, die Pressesprecherin von Vonovia, eines der führenden deutschen Immobilienunternehmen. Daher sollte jeder Mieter sorgfältig darauf achten, dass die Fluchtwege frei und gut begehbar sind. Denn das Treppenhaus ist oft der einzige Weg nach draußen. Und auch die Feuerwehr oder Rettungskräfte müssen im Notfall schnell in die betroffene Wohnung vordringen können.


Foto: © Fran Peterz
Foto: © Fran Peterz

Dekorationsgegenstände machen das Treppenhaus im Alltag zwar wohnlicher, erweisen sich aber im Brandfall als nicht ganz ungefährlich: Blumenvasen, Pflanzenkübel oder Kränze fangen schnell Feuer und entwickeln dichten Rauch, der das Entkommen übers Treppenhaus so gut wie unmöglich machen kann. Was zudem viele nicht bedenken: „In Notsituationen können Schuhregale, Deko oder ein abgestellter Müllbeutel schnell zur gefährlichen Stolperfalle werden.“, warnt Bettina Benner. Davon abgesehen möchte nicht jeder auf dem Weg in seine eigene Wohnung die ausgetretenen Schuhe der anderen Hausbewohner sehen. Oft kommt es dann zu Beschwerden, da sich das ästhetische Empfinden der Nachbarn vom eigenen stark unterscheiden kann. Hier kann ein nettes Gespräch schon viel bewirken.

Fortbewegungsmittel wie Fahrräder, Rollschuhe oder alle fahrenden Spielzeuge für Kinder haben im Treppenhaus nichts zu suchen. Rollatoren und Kinderwagen dürfen im Hausflur dann stehen, wenn sie den Fluchtweg nicht beeinträchtigen oder bestimmte Bereiche des Mietobjektes (z.B. kein Abstellen vor dem Kellereingang oder den Briefkästen). Bettina Benner rät: „Reden Sie miteinander – oft genügt ein freundliches Wort und der Nachbar hilft beim Hochtragen.“
Im Ruhrgebiet testet Vonovia für Rollatoren derzeit eine innovative Lösung: Mieter können dort ihre Gehilfen in gesicherte und wetterfeste Kleingaragen direkt neben der Eingangstür parken.

Bei der Nutzung des Treppenhauses ist also nicht nur Rücksicht auf die anderen Mieter gefragt – der Brandschutz sollte immer im Hinterkopf behalten werden. Ein freier und aufgeräumter Aufgang ist nicht nur schöner, sondern kann im Ernstfall Leben retten.

Quellennachweis: GeSK

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