Bereits seit einiger Zeit herrscht eine überaus hohe Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum – Tendenz steigend. Aus diesem Grund treffen viele Menschen die Entscheidung, in eine Eigentumswohnung oder ein Eigenheim zu ziehen, anstatt weiterhin stetig steigende Mietpreise in Kauf zu nehmen.
Vor allem im Rentenalter lässt sich von dem günstigen Wohnraum in Form der eigenen vier Wände maßgeblich profitieren, doch auch vorher kann mit einer eigenen Immobilie ein hohes Einsparpotential im Bereich der Steuern realisiert werden. Unter gewissen Voraussetzungen ist beispielsweise auch ein zukünftiger steuerfreier Immobilienverkauf möglich.
Die Kapitalanlage in Form von Immobilien zeigt sich darüber hinaus aktuell vor allem aufgrund der Niedrigzinsphase als sehr attraktiv.
Immobilienkauf – So lassen sich Steuern sparen
Zahlreiche Kosten, die für den Immobilienkauf anfallen, können von der Steuer abgesetzt werden.
Bei diesen handelt es sich etwa um die Arbeitskosten für nötige energetische Maßnahmen und Sanierungen, die Kosten für die Erstellung eines Immobiliengutachtens oder die Maklerprovision. Als steuerlich absetzbar zeigen sich daneben auch die Notargebühren, da die Übertragung des Immobilieneigentums stets einer notariellen Urkunde bedarf.
Steuern sparen als Vermieter
Viele Menschen möchten jedoch auch eine Immobilie kaufen, um diese im Anschluss zu vermieten. Steuerlich zeigt sich dies als überaus attraktiv.
Die jeweiligen Mieteinnahmen werden dem Finanzamt unter der Anlage V mitgeteilt, nämlich den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Die Einnahmen in Form von Mietzahlungen müssen demnach grundsätzlich versteuert werden. Als Ausgleich lassen sich jedoch sehr viele Kosten, die Eigentümern anfallen, von der Steuer wieder absetzen, sodass sich letztendlich ein attraktives Einsparpotential ergibt.
Betroffen sind von diesem unter anderem Positionen wie die Nebenkosten für Heizung und Müllentsorgung, Maklerkosten, die lineare Abschreibung der Anschaffungskosten, Steuerberater- und Anwaltskosten, die Kosten für einen Hausmeister und die Hausverwaltung, die Darlehenszinsen sowie die Kosten für die Schneebeseitigung.
Sparen bei der Grunderwerbssteuer
Erhoben werden die Grundsteuer und die Grunderwerbssteuer von den einzelnen Gemeinden und Bundesländer in Deutschland. Bei der Grunderwerbssteuer handelt es sich dabei um eine Zahlung, die nur einmalig erfolgt. Dagegen muss die Grundsteuer jährlich vier Mal bezahlt werden.
Aus diesem Grund kann es sich als lohnenswert erweisen, die prozentualen Anteile dieser Steuern zwischen den verschiedenen Regionen zu vergleichen. Im Jahr scheint die Ersparnis, die so im Bereich der Grundsteuer realisiert werden kann, zwar erst einmal gering, jedoch addiert sich dieser Betrag im Laufe der Zeit dennoch zu einer beachtlichen Summe.
Wird die Immobilie privat genutzt, kann die Grunderwerbssteuer allerdings nicht abgesetzt werden. Bei einer Vermietung lässt sich von dieser Möglichkeit jedoch durchaus profitieren. Aus diesem Grund sollten auch die Steuern in benachbarten Regionen geprüft werden, bevor die finale Entscheidung auf einen Immobilienstandort fällt.
Sanierungs- und Denkmalimmobilien – Die Steuerbesonderheiten
Die Denkmalbehörde legt für denkmalgeschützte Immobilien spezielle Auflagen fest. Mit diesen wird das Ziel verfolgt, dass die Optik des Gebäudes, etwa die Fassaden einer Immobilie in einer historischen Altstadt, auch zukünftig erhalten bleiben.
Wird geplant, ein derartiges Objekt zu sanieren, ist demnach stets eine Sondergenehmigung notwendig, welche die jeweiligen Denkmalauflagen berücksichtigt. Für Eigennutzer und Vermieter erlaubt das Finanzamt in diesem Zusammenhang allerdings ebenfalls Vorteile. Teilweise können die Anschaffungskosten so abgesetzt werden.
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