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Was tun bei Schäden im Bad?

Schäden im Bad sind eine ärgerliche Sache. Um die Kosten gering zu halten, kann je nach Art des Schadens die Versicherung eingeschaltet werden. Auch der Vermieter muss in bestimmten Fällen für die Badezimmerrenovierung aufkommen.

Wer übernimmt die Kosten?


Foto:ARKM
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Ein defektes Rohr in der Duschkabine, zerbrochene Fliesen oder ein Wasserrohrbruch: Die Bandbreite der Schäden im Bad ist groß und reicht vom kleinen Mietmangel bis hin zu großen Beschädigungen. Bezahlt werden müssen Kleinstreparaturen vom Mieter der Wohnung, insofern keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Existiert eine entsprechende Versicherung, wird der Schaden je nach Deckungssumme beglichen oder von einem Fachmann repariert.
Der Vermieter muss im Normalfall nicht für kleinere Schäden aufkommen, die der Mieter verursacht hat. Anders sieht es aus, wenn beispielsweise ein Rohr altersbedingt leckt oder ein Wasserrohrbruch vorliegt. Dann muss der Vermieter die Reparatur bezahlen. Entscheidend sind also immer Größe des Schadens und Reparaturkosten.

Ab welcher Summe zahlt der Vermieter?

Kleine Schäden müssen vom Mieter aus eigener Tasche repariert werden. Bei größeren Schäden ist der Vermieter am Zug. Eine feste Grenze, ab welcher der Eigentümer des Hauses zahlen muss, gibt es allerdings nicht. Vermieter können diese im Mietvertrag selbst festlegen, müssen sich dabei jedoch an einen gewissen Rahmen halten. So wird eine Selbstbeteiligung von über 120 Euro von den meisten Gerichten als zu hoch angesehen. Wer einen kleinen Schaden im Bad hat, muss dafür also zumeist selbst aufkommen, während bei größeren Beschädigungen der Vermieter zahlen muss.

Um was muss ich mich als Mieter bei einem Mietmangel kümmern?

Auch, wenn der Schaden an Duschkabine oder Wasserhahn nur klein ist, muss der Mieter sich nicht um die Reparatur kümmern. Das ist in jedem Fall die Aufgabe des Vermieters, welcher eine entsprechende Firma beauftragen muss. Die Kosten übernimmt dennoch der Mieter oder dessen Versicherung, wenn erwähnte Summe von 120 Euro nicht überschritten wird.
Bei Schäden im Bad ist also nicht immer eindeutig, wer für Schäden aufkommt und in welcher Höhe sich der Vermieter beteiligen muss. Wer sich noch weiter in das Thema einlesen möchte, kann auch hier mal nachlesen: Mangelhafte Duschkabine in der Mietwohnung. Wer unsicher ist, kann sich an einen Anwalt für Mietrecht wenden. Dieser gibt Auskunft über aktuelle Urteile im Bereich der Selbstbeteiligung und hilft dabei, entsprechende Forderungsschreiben für den Vermieter aufzusetzen. Oft reicht allerdings auch ein klärendes Gespräch mit dem Vermieter, um eine Einigung zur Badezimmerrenovierung zu erzielen.

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