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Dachsanierung jetzt planen

Expertentipp: Attraktive Investitionszuschüsse für die energetische Sanierung

Wer sich jetzt für eine energetische Dachsanierung entscheidet, wird vom Staat gefördert. Tobias Schellenberger, Geschäftsführer des IVPU – Industrieverband Polyurethan-Hartschaum e.V., erklärt, worauf zu achten ist.


Foto: djd/Industrieverband Polyurethan-Hartschaum e.V.
Foto: djd/Industrieverband Polyurethan-Hartschaum e.V.

Mit welchen KfW-Zuschüssen kann ein Hausbesitzer rechnen?

– Der KfW-Investitionszuschuss für Einzelmaßnahmen wie die Dämmung von Dachflächen beträgt zehn Prozent der förderfähigen Kosten, bei einer Obergrenze von 5.000 Euro je sanierter Wohneinheit. Zusätzlich können 50 Prozent der Kosten für eine Fachplanung und Baubegleitung bis maximal 4.000 Euro bezuschusst werden. Generell gilt: Ohne Energieberatung kein Zuschussantrag!

Wenn die Termine für die Dachsanierung stehen: Wie sieht die weitere Planung aus, um von Zuschüssen profitieren zu können?

Die Förderung muss bereits vor Beginn der Sanierung beantragt werden, sonst kann der Zuschuss verfallen. Der Energieberater muss zum Zeitpunkt der Antragstellung in der Expertenliste unter www.energie-effizienz-experten.de eingetragen sein. Wird ein KfW-Effizienzhausstandard angestrebt oder Einzelmaßnahmen, die im Rahmen eines Sanierungsfahrplans abgestimmt sind, kann eine „Vor-Ort“-Beratung auch über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert werden. Im ersten Schritt wird Zustand und Dämmwert des Daches ermittelt und ein Ablaufplan erstellt. Dann klärt der Energieberater mit dem Hausbesitzer, welche Anträge gestellt werden. Liegt der Zuwendungsbescheid vor, kann die Dachsanierung beginnen.

Foto: djd/Industrieverband Polyurethan-Hartschaum e.V.
Foto: djd/Industrieverband Polyurethan-Hartschaum e.V.

Die KfW verlangt in ihren technischen Mindestanforderungen für das Steildach einen U-Wert von 0,14 W/(m²K). Was bedeutet das für die Dämmung?

Mit einem Hochleistungsdämmstoff lassen sich die Vorgaben vernünftig erfüllen. In einem nicht gedämmten Schräg- oder Steildach reichen 16 Zentimeter PU-Dämmung der Wärmeleitfähigkeitsstufe (WLS) 023 auf den Sparren. Ist eine alte Zwischensparrendämmung vorhanden, kann mit einer PU-Aufsparrendämmung kombiniert werden.

Quelle: (djd/pt)

djd

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