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Auch für Einbruchschutz gibt es eine staatliche Förderung

Unser Zuhause ist unser Wohlfühlort. Im Laufe der Jahre sammeln sich hier zudem die verschiedensten Besitztümer an und ob von finanziellem oder persönlichem Wert – um nichts in aller Welt möchten wir diese verlieren. Der Gedanke an einen Einbruch gehört deshalb zu den täglichen Begleitern eines jeden Hausbesitzers.

Der Einbruchschutz eines Gebäudes hat hohe Priorität – besonders wichtig ist er bei freistehenden Einfamilienhäusern, die für Langfinger besonders attraktiv sind. (Foto: epr/Bundesverband Kalksandsteinindustrie e.V.)
Der Einbruchschutz eines Gebäudes hat hohe Priorität – besonders wichtig ist er bei freistehenden Einfamilienhäusern, die für Langfinger besonders attraktiv sind. (Foto: epr/Bundesverband Kalksandsteinindustrie e.V.)

Damit es möglichst nicht so weit kommt, sollte jeder Vorkehrungen treffen. Effektive Instrumente sind beispielsweise einbruchhemmende Türen, Schlösser und Fenster sowie Sperrbügel, Rollläden, Alarmanlagen, Bewegungsmelder, Türspione und Gegensprechanlagen. Deren Einbau beziehungsweise Nachrüstung fördert die KfW Bankengruppe im Auftrag des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB). Wer seine eigenen vier Wände effektiv vor Langfingern schützen möchte, kann ab sofort von gestiegenen Investitionszuschüssen aus Bundesmitteln profitieren. War eine solche Förderung früher nur in Kombination mit altersgerechtem Umbauen möglich, können Eigentümer und Mieter Zuschüsse nun für reine Einbruchschutzmaßnahmen erhalten. Um in den Genuss einer KfW-Förderung zu kommen, müssen Eigentümer und Mieter mindestens 2.000 Euro in Einbruchsicherung investieren.


Die Zuschüsse betragen zehn Prozent der Investitionskosten, maximal jedoch 1.500 Euro. Die Anträge sollen vor der Ausführung der geplanten Maßnahmen direkt bei der KfW eingereicht werden. Wer sein Haus gleichzeitig altersgerecht umbaut, kann von Zuschüssen bis zu 5.000 Euro profitieren – beim Erreichen des Standards „Altersgerechtes Haus“ sogar bis zu 6.250 Euro. Förderfähig sind sowohl Materialkosten als auch Handwerkerleistungen. Die Gefahr eines Hauseinbruchs kann minimiert werden, denn es gilt: Licht, das plötzlich angeht, ein Alarm, der ausgelöst wird, oder unerwartete Widerstände, die das Eindringen aufhalten, sind die drei besten Methoden, mit denen man Diebe in die Flucht schlägt. Bei der Anschaffung einbruchhemmender Türen oder dem Einbau einbruchhemmender Gitter und Rollläden sollte darauf geachtet werden, dass diese mindestens die Widerstandsklasse RC2 der entsprechenden DIN-Norm erfüllen. Das ist der Standard, den auch die Polizei empfiehlt. Eine kostenlose Beratung gibt es in den örtlichen Dienststellen. Mehr unter www.kfw.de/einbruchschutz.

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epr

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