AktuellHeizen & EnergiesparenRenovierung

Energetische Sanierung in Schleswig-Holstein: Entdecken Sie jetzt alle Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung

Erleben Sie, wie Sie Ihr Zuhause in Schleswig-Holstein in ein energetisches Kraftwerk verwandeln können! Die energetische Sanierung Ihres Hauses ist nicht nur gut für die Umwelt, sondern auch für Ihren Geldbeutel.

Energetische Sanierung in Schleswig-Holstein

Eine effektive Maßnahme, um Energiekosten zu senken und die Umwelt zu schonen, ist die Dämmung von Gebäuden. Durch eine verbesserte Energieeffizienz können Sie nicht nur Strom und Heizkosten sparen, sondern auch den Wert Ihres Hauses steigern. Förderprogramme wie die KfW bieten finanzielle Unterstützung für solche Sanierungsprojekte. Besonders bei der Erneuerung von Fenstern oder der Heizungsanlage lohnt sich ein Blick auf die verschiedenen Fördermöglichkeiten.


Finanzielle Unterstützung für energetische Sanierungsmaßnahmen

Die energetische Sanierung Ihres Eigenheims kann eine lohnende Investition sein, um Energie zu sparen und die Umweltbelastung zu reduzieren. In Schleswig-Holstein gibt es verschiedene Förderprogramme, die Ihnen finanzielle Unterstützung bieten, um diese Maßnahmen umzusetzen. Die KfW ist eine wichtige Anlaufstelle für Zuschüsse und Darlehen zur energetischen Sanierung von Gebäuden. Mit diesen Mitteln können Sie beispielsweise Ihre Heizung erneuern, Ihre Fenster austauschen oder eine bessere Dämmung anbringen.

Die Vorteile und Neuerungen energetischer Sanierungsmaßnahmen für Immobilieneigentümer

Die Bedeutung der energetischen Sanierung von Bestandsgebäuden kann angesichts der ambitionierten Klimaschutzziele nicht hoch genug eingeschätzt werden. Diese Maßnahmen sind essentiell, um den Energieverbrauch zu reduzieren und somit einen entscheidenden Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Um Eigentümern von Wohnimmobilien hierbei entgegenzukommen, hat der Bund durch die Einführung und sukzessive Anpassung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ein attraktives Förderinstrumentarium geschaffen.

Mit dem Inkrafttreten des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zum Januar 2024 werden die Rahmenbedingungen, insbesondere im Bereich des Heizungsaustausches, weiter optimiert und Anreize zur energetischen Verbesserung von Wohneigentum verstärkt. Die Kernaussage hierbei ist, dass Sanierungsmaßnahmen bis zu einer Höhe von 90.000 Euro subventionierbar sind, aufgeteilt in 60.000 Euro für Gebäudesanierungen und 30.000 Euro für Heizungserneuerungen.
Förderstruktur im Überblick:

Energetische Gebäudesanierung – Die Säulen der Fördermittel

Vier zentrale Förderbereiche differenzieren die Unterstützungen, die bis Ende 2023 mit spezifischen Prozentsätzen an den Sanierungskosten partizipieren:

  1. Neue Heizungsanlagen: Bis zu 45 Prozent Förderung für den Einbau bestimmter umweltfreundlicher Wärmepumpen
  2. Optimierung vorhandener Heizsysteme: Eine Förderung von 15 Prozent der Kosten
  3. Gebäudehülle: Maßnahmen wie Dämmung und Fensteraustausch werden ebenfalls mit 15 Prozent unterstützt
  4. Energieeffiziente Anlagentechnik: Beispielsweise der Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärme-Rückgewinnung wird mit 15 Prozent gefördert
  5. Fachplanung: Ein Energieeffizienz-Experte wird bei der Erstellung eines Sanierungsfahrplans mit 50 Prozent der Kosten gefördert
    Anpassungen ab 2024

Ab 2024 sollen Eigentümer von einer Grundförderung von 30 Prozent für den Heizungsaustausch profitieren, mit der Möglichkeit, weitere Boni zu erhalten. So kann beispielsweise ein „Klima-Geschwindigkeitsbonus“ von bis zu 20 Prozent für den Austausch veralteter Heizsysteme und ein zusätzlicher finanzieller Anreiz für Haushalte mit geringerem Einkommen gewährt werden. Hierbei sind die Boni kombinierbar, wobei der maximale Fördersatz bei 70 Prozent auf Kosten bis zu 30.000 Euro liegt.

Steuerliche Vorteile und Unterstützung bei Eigenleistung

Eine alternative Möglichkeit zur Zuschussförderung bietet die steuerliche Ermäßigung, welche bis zu 20 Prozent der Kosten über drei Jahre verteilt plafoniert. Spezifisch betrifft dies bis maximal 40.000 Euro pro Wohnhaus. Auch die Unterstützung von Materialkosten bei Eigenleistung ist ein relevanter Teil des Förderkonzeptes.

Fazit

Die energetische Sanierung von Wohngebäuden in Schleswig-Holstein ist eine taktvolle Maßnahme zur Erfüllung der Klimaziele und zur Senkung der Energiekosten. Die Unterstützungsmaßnahmen des Bundes bieten erhebliche finanzielle Anreize und stellen so einen wesentlichen Motivator dar, in eine nachhaltigere Zukunft zu investieren. Profunde Beratung und strategische Planungsansätze sind entscheidend, um von den Fördermitteln optimal zu profitieren – denn nur durch informiertes und strategisches Vorgehen kann das Potenzial der angebotenen Förderungen voll ausgeschöpft werden.

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ich willige ein, dass meine Angaben aus diesem Kontaktformular gemäß Ihrer Datenschutzerklärung erfasst und verarbeitet werden. Bitte beachten: Die erteilte Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@arkm.de (Datenschutzbeauftragter) widerrufen werden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Überprüfen Sie auch
Schließen
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"