Ratgeber

Typische Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter

Dass sich zwei Parteien auch zwei verschiedene Meinungen bilden können, die mitunter auch dementsprechend total aneinander vorbeigehen, ist nur menschlich. Besonders zwischen Mietern und Vermietern kommt es nicht selten zu Missverständnissen, die schnell zu erheblichen Streitigkeiten führen können, die sich sogar teils nur noch auf gerichtlicher Basis regeln lassen.

Das muss aber nicht sein! Denn wer sich als Mieter nichts zu Schulden kommen lässt, den Mietvertrag gut durchliest und sich an alle wichtigen Regelungen hält, kann eigentlich nichts verkehrt machen und ist in der Regel ein gern-gesehener Mieter. Das Gleiche gilt aus der Sicht des Vermieters. Hält er sich an alle Regeln eines Vermieters und weiß über seine Rechte und Pflichten gegenüber seines Mieters Bescheid, kann auch hier eigentlich nichts schief gehen.


Foto: kabaldesch0 / pixabay.com

Eigentlich: Denn auch hier klafft die Interpretationsvielfalt und Auslegung einiger Eckdaten und Eckpfeiler eines Vertragsverhältnisses zwischen Mieter und Vermieter oftmals weit auseinander. Denn fast alles ist Ansichtssache und kann verschieden ausgelegt und dargestellt werden. Da kann dann schon das Spielen des Kindes im Garten vor dem Haus des Nachbarn zu Streit führen, oder auch dass die Hecke nicht ordnungsgemäß geschnitten wurde, der Garten aus der Sicht des Vermieters zu ungepflegt sei, oder schlichtweg die Garage nicht ordentlich genug ist. Und schon beginnt ein Kreislauf der Missverständnisse und Ungereimtheiten. Am Ende treffen sich schlimmstenfalls beide Parteien vor Gericht wieder.

Wichtige Punkte eindeutig aufgeführt im Mietvertrag festhalten

Der Vermieter muss sich immer wieder bei der Vermietung seiner Immobilie darauf verlassen, dass nicht nur alle Angaben seitens des zukünftigen Mieters der Wahrheit entsprechen, sondern dass auch alle Absprachen zunächst als Mieter tatsächlich eingehalten werden. Ein gewisser Grad an Sorgfaltspflicht gegenüber des Vermieters wird schlussendlich immer vorausgesetzt. Doch dass es nicht immer so glimpflich und reibungslos zwischen Mieter und Vermieter ablaufen kann, zeigen die Vorfälle gerichtlicher Verfahren diesbezüglich. Nicht nur, dass es sogenannte Mietnomaden gibt, die sich als unbescholten Mieter darstellen und innerhalb kürzester Zeit nicht nur die Wohnung von Kopf bis Fuß buchstäblich verwohnen und beschädigen. Sie kommen den regelmäßigen Mietzahlungen nicht nach und machen sich bei Nacht und Nebel auf nimmer wiedersehen aus dem Staub. Der Vermieter bleibt mit dem Schaden zurück und kommt für diesen zunächst in vollem Umfang auf. Denn die Mietpreller ausfindig und haftbar machen zu können, gestaltet sich erfahrungsgemäß als äußerst schwierig und kostspielig.

Hat der Vermieter eine Vermieterrechtsschutzversicherung, sieht es zunächst für ihn in diesen und anderen Fällen je nach Konditionen und Umfang erst einmal etwas entspannter aus. Denn zumindest über die Kosten einer etwaigen gerichtlichen Auseinandersetzung muss man sich hiermit weniger Gedanken machen. Weitere Infos zum Vermieterrechtsschutz sollte man sich auf jeden Fall zukommen lassen, um eben den oben aufgeführten Komplikationen und Streitigkeiten, die zwischen beiden Parteien vorkommen können, bestens entgegen gehen zu können. Bei Räumungsklagen, schriftlichen Aufforderungen, Abmahnungen und Co. können diese Versicherungen mit Rat und Tat zur Seite stehen, bevor es tatsächlich zu gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen beiden Parteien kommen muss.

Rechte und Pflichten

Vermieter können beispielsweise nicht einfach wahllos einen selbst gestrickten Mietvertrag zurechtschneidern. Punkte, wie das die Wohnung beim Auszug frisch gestrichen werden muss, sind immer wieder in Mietverträgen verankert, aber rechtlich nicht relevant. Der Begriff „ordnungsmäßig“ ist oft in Verträgen verankert und im Zusammenhang mit dem verlassen der Wohnung in einem ordnungsmäßigen Zustand aufgeführt. Dass dieser Begriff aber durchweg bekanntermaßen sehr dehnbar sein kann, zeigen verschiedene Fälle beim Mietrecht. Ordnungsgemäß ist für den Einen nur, dass mal eben durch-gekehrt wurde, die Wände mit drei Schichten verschiedenen Farben wild bemalt wurden, die Türrahmen hier und da tiefe Macken vorweisen und aber dafür vielleicht mal eben die Fenster geputzt wurden.

Für andere, und insbesondere eben für die Vermieter, bedeutet dieser Begriff in den meisten Fällen aber etwas ganz anderes. Am besten ist es, die wichtigen Punkte im Vertrag schriftlich zu fixieren, da mündliche Vereinbarungen im Nachhinein oft nicht mehr nachweisbar sind. Und noch besser ist es, sich als Vermieter zu erkundigen, was genau der Standard eines Mietvertrages ist und was nach heutigem Recht er beinhalten muss und was man besser nicht aufführt oder rechtlich nicht relevant wäre, wenn es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen würde. Denn davor ist grundsätzlich kein Vermieter gefeit. Selbst wenn die potenziellen Mieter sich als nette Nachbarn und sittsame Kleinfamilie bei Erstbesichtigungen und Gesprächen zeigen, können sich diese dennoch zum absoluten Albtraum eines jeden Vermieters schon nach kurzer Zeit des Einzugs in die Wohnung entpuppen. Mehrfache Aufforderungen und Räumungsklagen und Co. zeigen keine Wirkung, dann steht der Vermieter ohne rechtlich abgesicherten Beistand allein auf weiter Flur. Vorsicht ist auch hier die Mutter der Porzellankiste und Vorkehrungen zu treffen diesbezüglich der Absicherung für den Fall der Fälle sollte für jeden Vermieter einer Immobilie zur Pflichtlektion im Vorfeld gehören.

Veröffentlicht von:

Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche gehört seit 2009 der Redaktion Bauen-Wohnen-Aktuell.de an. Sie schreibt als Journalistin über Hausbau, Inneneinrichtung, Energiesparen, Gartengestaltung, Pflanzen und Haustiere, sowie Innovationen. Alexandra ist Mitglied im DPV (Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten e.V.). Sie ist über die Mailadresse der Redaktion erreichbar: redaktion@bauen-wohnen-aktuell.de

Alexandra Rüsche

Alexandra Rüsche gehört seit 2009 der Redaktion Bauen-Wohnen-Aktuell.de an. Sie schreibt als Journalistin über Hausbau, Inneneinrichtung, Energiesparen, Gartengestaltung, Pflanzen und Haustiere, sowie Innovationen. Alexandra ist Mitglied im DPV (Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten e.V.). Sie ist über die Mailadresse der Redaktion erreichbar: redaktion@bauen-wohnen-aktuell.de

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2 Kommentare

  1. Ich werde in einem Monat umziehen und in meinem Mietvertrag steht, dass ich die Wohnung neu streichen muss, bevor ich ausziehe. Als ich die Wohnung bekommen habe, hatte die Vormieterin sie aber nicht neu gestrichen. Ich wusste nicht, dass solche Bedingungen nicht rechtlich relevant sind. Könnte ich mich dafür an ein Büro für Mietverwaltung wenden?

  2. Der Vermieter hat zu Unrecht die Miete erhöht. Mir war nicht bekannt, dass der Vermieter das nicht einfach so machen darf. Ich werde mich umgehend bei einem Fachanwalt melden.

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