Ratgeber

Stressfreier Umzug mit Halteverbotsschildern

Natürlich ist es ein zusätzlicher organisatorischer Aufwand, aber spätestens die Umzugsfirma oder die Umzugshelfer danken es sehr, wenn man sich im Vorfeld mit dem Thema der Halterverbote auseinandersetzt. Auch wenn die Distanz beim ersten Begehen gar nicht so weit aussieht, spätestens, wenn man mit schweren Kisten und Möbelstücken zum dritten Mal gehen muss, sieht die Welt anders aus. Da macht es einen großen Unterschied, ob man direkt neben den Eingang zum Wohnhaus parkt oder drei Häuserblöcke entfernt.

Wann ist der Einsatz Halteverbotsschildern sinnvoll?

In den meisten Großstädten wie Berlin und München ist leider keinesfalls gewiss, ob an dem Tag, an dem man umzieht, auch wirklich einen passenden Parkplatz in der Nähe zu finden ist. Somit ist die Variante mit Halterverbot-Schildern während des Umzuges zu arbeiten, um einen reibungslosen Ablauf des Umzugs zu garantieren, ein guter Lösungsansatz. Die sogenannten mobilen Verkehrszeichen dürfen aber nur nach Genehmigung vom Ordnungsamt, der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde beziehungsweise der Polizei aufgestellt werden. Es dürfen dabei nur Halterverbot-Schilder verwendet werden. Eigenhändige Absperrungen mit Stühlen, Seilen, Stricken oder anderen Hand-made Schildern sind nicht gestattet und können im schlimmsten Fall auch vom Ordnungsamt oder der Polizei bestraft werden.


Quelle: myimmo/pixabay.com

Wohin muss man sich wenden, um die Schilder zu beziehen bzw. den Antrag dafür zu stellen?

Die Beantragung eines Halterverbotes ist an sich sehr einfach. Bei einem Umzug in Eigenregie kann das Halterverbot beim zuständigen Ordnungsamt oder der Gemeinde beantragt werden. Die entsprechenden Formulare liegen dort aus bzw. sind diese auch oft online abrufbar. Bei den Halteverboten wird noch unterschieden in einfache oder doppelseitige Halteverbote. Doppelseitige Halteverbote werden meistens dann verwendet wenn beide Straßenseiten betroffen sind, zum Beispiel bei sehr engen Straßen oder Gassen. Zu beachten ist desweitern die Tatsache, dass für Sonntage und Feiertage oft Sonderregelungen gelten. Hier zählt es sich rechtzeitig zu informieren. Der Antrag sollte bei der zuständigen Behörde mit einem Vorlauf von circa 7 bis 14 Tagen vor dem eigentlichen Umziehen eingereicht werden. Oft wird dies im Umzugsstress vergessen. Dies kann aber zu ungewollten Komplikationen führen.

Welche Vorteile bieten Umzugsunternehmen?

Wer für seinen Umzug eine Umzugsfirma beauftragt, hat den Vorteil, dass dies meistens im Service inbegriffen ist. Somit kann man sich ganz auf das umziehen selbst konzentrieren. Meistens bieten Umzugsfirmen hier unterschiedliche Variante an. Dies reicht von Einzelleistungen bis zum All-Inclusive-Service an. Die Umzugsfirma übernimmt hierbei nicht nur die Beantragung des Halteverbots, sondern auch die Aufstellung der Schilder. Die Schilder sollten je nachdem 2 bis 4 Tage vor dem eigentlichen Umzug aufgestellt werden. Da die Schilder recht groß und schwer sind, muss auch hier eingeplant werden, dass diese transportiert, auf- und abgebaut werden müssen. Das sperrige Material für die Absperrung wiegt ungefähr 150 kg und auch hier gibt es eine Vorschrift über den korrekten Auf- und Wiederabbau.

Was ist zu beachten, wenn man alles selber abwickeln möchte? Welche Kosten sollte man dafür einplanen?

Es fällt ein größerer organisatorischer Aufwand an, wenn man den Umzug in Eigenregie abwickelt. Es entstehen desweitern zusätzliche Kosten für die Bearbeitung des Antrags und das Ausleihen der Schilder an. Diese variieren von Stadt zu Stadt. Die Preisspanne für die Antragsbearbeitung liegt zwischen 10 und 85 Euro. Den genauen Preis erfragt man am besten telefonisch oder persönlich bei der jeweiligen Behörde bzw. Gemeinde. Ab und zu finden sich die Preise auch auf der Website.

Eine Beratung durch eine Umzugsfirma im Vorfeld kann hier viel organisatorischen Aufwand ersparen.

Veröffentlicht von:

Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche gehört seit 2009 der Redaktion Bauen-Wohnen-Aktuell.de an. Sie schreibt als Journalistin über Hausbau, Inneneinrichtung, Energiesparen, Gartengestaltung, Pflanzen und Haustiere, sowie Innovationen. Alexandra ist Mitglied im DPV (Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten e.V.). Sie ist über die Mailadresse der Redaktion erreichbar: redaktion@bauen-wohnen-aktuell.de

Alexandra Rüsche

Alexandra Rüsche gehört seit 2009 der Redaktion Bauen-Wohnen-Aktuell.de an. Sie schreibt als Journalistin über Hausbau, Inneneinrichtung, Energiesparen, Gartengestaltung, Pflanzen und Haustiere, sowie Innovationen. Alexandra ist Mitglied im DPV (Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten e.V.). Sie ist über die Mailadresse der Redaktion erreichbar: redaktion@bauen-wohnen-aktuell.de

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