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Vorausschauendes Modernisieren zahlt sich bis ins hohe Alter aus

„Trautes Heim, Glück allein“ – so empfinden viele Menschen ihr Zuhause und wünschen sich, dass dies möglichst lang der Fall ist. Wer heute neu baut, kann bereits vorausschauend schwellenlose Übergänge, breite Eingänge und Alternativen zu Treppen einkalkulieren, damit auch im hohen Alter für die Selbstständigkeit in den eigenen vier Wänden gesorgt ist. Doch nach wie vor bewohnen die meisten Menschen Immobilien, bei deren Bau die demografische Entwicklung nicht berücksichtigt wurde. Mit nachträglichen Modernisierungsmaßnahmen kann hier Abhilfe geschaffen werden.

Je nach Bedarf kann die komfortable Duschlösung durch einen Sitz, einen Haltegriff oder eine Rampe ergänzt werden. (Foto: epr/SFA Sanibroy)
Je nach Bedarf kann die komfortable Duschlösung durch einen Sitz, einen Haltegriff oder eine Rampe ergänzt werden. (Foto: epr/SFA Sanibroy)

„Altersgerecht Umbauen“ heißt das Programm der KfW Bankengruppe, das Bauherren, die sich ein angenehmes und komfortables Wohnumfeld wünschen, finanziell unterstützt. Vom Ergebnis profitieren alle Bewohner – egal ob jung oder alt, groß oder klein, sportlich oder bewegungseingeschränkt. Denn nicht nur Senioren, sondern auch kleine Kinder bewegen sich sicherer, wenn es weniger Stolperfallen gibt. Von geringeren Unfallquellen profitiert jeder Nutzer von Wohnimmobilien. Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören der Einbau einer bodengleichen Dusche, die Verbreiterung von Türen, Grundrissänderungen, um mehr Verkehrsfläche zu schaffen, sowie der Abbau von Schwellen an Hauseingangs- und Wohnungstüren. Ende letzten Jahres hat die KfW Bankengruppe die Höhe der Zuschüsse für Investitionen in die Barrierereduzierung mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit noch einmal erhöht.


Wer den anspruchsvollen Standard „Altersgerechtes Haus“ erreicht, kann mit einem Zuschuss von 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit, rechnen. Für Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren beträgt der Zuschuss zehn Prozent. Neu ist der Zuschuss für Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz in Höhe von zehn Prozent mit einer Höchstgrenze von 1.500 Euro pro Wohneinheit. Das Programm kann nur in Anspruch genommen werden, wenn sich die Investitionskosten auf mindestens 2.000 Euro belaufen; im letzten Jahr lag die Grenze noch bei 3.750 Euro. Alternativ können barrierearme Umbauten im Bestand auch mit einem zinsgünstigen Kredit der KfW Bankengruppe finanziert werden. Wichtig ist, dass in beiden Fällen der Antrag vor Beginn der Modernisierungsmaßnahmen vorliegt. Mehr unter www.kfw.de.

epr

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