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Bauleistungsversicherung entschädigt bei unvorhersehbaren Ereignissen

 


Wenn das Schicksal zuschlägt …

So gut ein Hausbau auch geplant ist, so unvermittelt kann auf der Baustelle etwas Unvorhergesehenes passieren. Beispielsweise verzögert Frost die Abdichtung des Rohbaus, setzt ein Unwetter den Keller unter Wasser oder zerstört ein Sturm die gerade erst fertig gestellte Dachkonstruktion. Hier ist der Verlust gleich doppelt hoch: Weil Baufirmen in der Regel keine Verantwortung für Einflüsse durch höhere Gewalt übernehmen, muss man als Bauherr zähneknirschend sowohl die bereits erstellte als auch die neu zu erstellende Leistung zahlen, möchte man sein Eigenheim vollendet sehen.

 

Gerade wenn die Baufinanzierung ohnehin knapp kalkuliert ist, empfehlen die Experten von Baufi24 ihren Kunden eine Bauleistungsversicherung. Diese deckt nicht nur unvorhersehbare Schäden durch Wetterkapriolen ab, sondern schließt zum Beispiel auch etwaige Material- oder Berechnungsfehler sowie Diebstahl auf der Baustelle ein. Eine gute Police schützt sämtliche Bauleistungen, Baustoffe und Bauteile, die in der Roh-, Aus- oder Umbauphase entstehen. Die Versicherungssumme entspricht dabei dem Wert der Bauleistung einschließlich aller Baustoffe und Bauteile. Wenn also Hochwasser oder Sturm Unheil verkünden, ist man mit dem Versicherungsschutz optimal aufgestellt: Unvorhersehbare Schäden können nämlich schnell teuer werden und die gesamte Baufinanzierung gefährden. Aber Vorsicht! Nur Schäden, die im Vorhinein wirklich nicht absehbar waren, werden durch eine Bauleistungsversicherung abgedeckt. Wenn ein alter Baum am Wegrand im Sturm umkippt und ein Loch in den Rohbau reißt, muss der Bauherr die Aufräumarbeiten selbst finanzieren. Generell ist zudem nur die neu errichtete Substanz versichert, sodass noch nicht eingebaute Gegenstände, Handwerkszeug und Baugeräte nicht berücksichtigt werden. Ebenso wenig ist Pfusch am Bau abgedeckt. Trotzdem, so wissen die Finanzierungsberater von Baufi24, lohnt es sich meistens, eine Bauleistungsversicherung abzuschließen. Die Prämie kann dabei auf alle Parteien umgelegt werden, denn durch sie sind schließlich auch alle, vom Bauherrn bis zum Architekten, versichert. Weitere Informationen enthält der Ratgeber „Immobilien- und Baufinanzierung“. Monatlich verlost Baufi24 davon 111 Exemplare unter www.baufi24.de.

epr

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