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Hausratsversicherung – die wichtigsten Tipps und Hintergründe

Zieht man in ein neues Haus oder eine andere Wohnung, sollte man nicht auf die Hausratsversicherung vergessen. Hatte man in der vorigen Bleibe bereits eine Versicherung, so gilt diese 8 Wochen bis nach dem Umzug weiter. Spätestens nach zwei Monaten sollte man der Versicherung nicht nur die neue Adresse mitteilen, sondern auch eventuell die Deckungssumme überdenken. Eine einfache Formel für die Ermittlung der Deckungssumme ist, die Quadratmeterzahl mit 650 zu multiplizieren. Wohnt man also in einer 100m2 großen Wohnung, sollte eine Versicherung mit rund 65.000 Euro Deckungssumme abgeschlossen werden. Befinden sich außergewöhnlich viele teure Möbel im Eigenheim, weil man zum Beispiel Antiquitäten sammelt, wird eine entsprechend höhere Deckungssumme empfohlen. Aufpassen muss man, wenn man die Wohnung nicht nur privat, sondern auch als Büro nutzt. Zum Hausrat gehören alle Einrichtungsgegenstände für den privaten Gebrauch, Gegenstände für gewerbliche Nutzung sind von der Hausratsversicherung in der Regel ausgenommen.

Foto: Pixabay
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Was genau wird durch die Hausratsversicherung abgedeckt?
Zum Hausrat zählen zum Beispiel Einrichtungsgegenstände, Teppiche, Bilder, Musikinstrumente, Wertsachen und Schmuck, Elektrogeräte, CDs, Bücher, Nahrungsmittel und so weiter. Hat man ein Haustier wie zum Beispiel einen Hund, sollte man bei der Versicherung nachfragen, ob Schäden, die durch das Tier angerichtet werden, ebenfalls im Versicherungsschutz inkludiert sind. Wichtig ist, dem Versicherungsunternehmen sämtliche Flächen, die zur Wohnung oder zum Haus gehören, zu melden. Das Kellerabteil sollte in der Versicherungspolizze ebenso inkludiert werden wie der Geräteschuppen wo Rasenmäher, Spaten und Rechen untergebracht sind. Auch Gegenstände fremder Personen, die sich im Haus oder in der Wohnung befinden, sind versichert. Bei einem Schaden übernimmt die Versicherung die finanzielle Entschädigung in der maximalen Höhe der vereinbarten Deckungssumme. Dabei wird der Neuwert der beschädigten Gegenstände ersetzt. Da man von Möbel, Elektrogeräten und anderen Einrichtungsgegenständen nicht immer die Rechnung über mehrere Jahre aufhebt, wird der Neuwert im Zweifelsfall geschätzt. Wichtig ist, in den Vertragsbedingungen nachzulesen bei welchen Ereignissen Schäden am Hausrat abgedeckt sind. Die meisten Versicherer zahlen bei Feuer, Einbruch, Wasserschäden, Hagel, Sturm und Vandalismus. In den letzten Jahren kam es immer wieder zu Hochwasserkatastrophen, durch die viele Menschen ihr Heim und Hab und Gut verloren. Wohnt man in einem gefährdeten Gebiet, sollte man unbedingt ein Sondermodul zur Elementarschadenversicherung abschließen. In vielen regulären Hausratsversicherungen sind zwar Wasserschäden, die durch einen Rohrbruch entstanden sind, inkludiert, nicht aber Beschädigungen durch Hochwasser oder Starkregen. Achtung, auch Wasserbetten und Aquarien sind in vielen Verträgen ausgeschlossen. Zu beachten gilt außerdem, dass Glasbruch ebenfalls nicht von einer regulären Hausratsversicherung abgedeckt ist. Möchte man Fenster und verglaste Türen absichern, muss man für den Zusatzbaustein zur Glasversicherung aufzahlen. Wer über längere Zeit sein Eigenheim verlässt, sollte die Reise der Versicherung melden. Üblicherweise erlischt der Versicherungsschutz wenn man sich mehr als 60 Tage nicht im Haus oder in der Wohnung aufhält. Ein weiteres Zusatzmodul, für das sich eine Aufzahlung lohnt, ist die Abdeckung auch bei grober Fahrlässigkeit. Es reicht, einmal vergessen die Kerze zu löschen bevor man schlafen geht oder den Herd nicht abzudrehen, wenn man zur Arbeit fährt und schon kann durch ein Feuer das ganze Hab und Gut vernichtet werden. Ist man selbst Eigentümer des Hauses, sollte man zusätzlich in eine Gebäudeversicherung investieren. In Mietobjekten ist der Vermieter in der Regel dafür zuständig. Wird zum Beispiel durch ein Unwetter das Dach oder die Fassade beschädigt, ist die Hausratsversicherung dafür nicht zuständig.


Sparen beim Versicherungsabschluss
Die Tarife bei Hausratsversicherungen sind einem ständigen Wandel unterworfen. Selbst wenn man die Adresse nicht wechselt, lohnt sich ein regelmäßiger Versicherungsvergleich. Allerdings sollte man wissen, dass Hausratsversicherungen immer auf einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen werden und sich automatisch verlängern, wenn man nicht fristgerecht kündigt. Plant man einen Wechsel, sollte man im Vertrag genau nachlesen, wann und zu welchen Konditionen eine Kündigung möglich ist. Ein Blick in einen Vergleichsrechner im Internet lohnt sich allemal um günstige Angebote zu finden. Man muss nur die Quadratmeterzahl und die Postleitzahl eingeben und Details auswählen – zum Beispiel ob man Fahrräder mitversichern möchte, ob ein Selbstbehalt in Frage kommt, ob man Glasschäden auch versichern möchte etc. Innerhalb weniger Sekunden erhält man eine Liste mit Tarifen verschiedener Versicherungsunternehmen. Wie bei allen Verträgen macht es Sinn, das Kleingedruckte vor Unterzeichnung sorgsam zu lesen.

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