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Angehende Bauherren sollten sich für den Fall der Arbeitslosigkeit absichern

Die Bauzinsen sind derzeit unschlagbar niedrig und viele Grundstücke auch für Normalverdiener durchaus noch erschwinglich: Zahlreiche Bundesbürger treffen in diesem günstigen Umfeld derzeit durch den Bau des neuen Eigenheims eine wichtige Grundlage zur Altersvorsorge.

 


Bei Arbeitslosigkeit droht im schlimmsten Fall die Zwangsversteigerung des Eigenheims - doch so weit muss es mit der richtigen Absicherung zum Glück meist nicht kommen. Foto: djd/Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende e.V/Corbis
Bei Arbeitslosigkeit droht im schlimmsten Fall die Zwangsversteigerung des Eigenheims – doch so weit muss es mit der richtigen Absicherung zum Glück meist nicht kommen.
Foto: djd/Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende e.V/Corbis

Arbeitslos – nicht hoffnungslos

Für viele Bauherren und ihre Familien wird ein Alptraum wahr, wenn während der Bauphase der Hauptverdiener arbeitslos wird. „Die Kreditraten müssen weiterhin bedient werden, nur die wenigsten Bauherren können die Einkommensausfälle bei Arbeitslosigkeit kompensieren“, sagt Florian Haas, Vorsitzender der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende e.V. (München). Gerade weil sich die Darlehensverpflichtungen für ein Eigenheim meist über Jahrzehnte hinweg erstrecken, machen sich schnell Angst, Unsicherheit und Perspektivlosigkeit breit. Im schlimmsten Fall droht schließlich die Zwangsversteigerung des Eigenheims. Doch die Realität sieht zum Glück ein wenig anders aus.

Meist muss maximal ein Jahr überbrückt werden

Denn statistisch gesehen haben arbeitslose Bundesbürger nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit durchschnittlich nach weniger als 37 Wochen wieder einen neuen Job. „Es geht also meist darum, maximal ein Jahr zu überbrücken“, betont Florian Haas. Ein Jahr, das jedoch manche Familie in eine finanzielle Schräglage bringen könne.“ Für diesen Fall kann eine Absicherung des Arbeitslosenrisikos mit Hilfe einer Kreditversicherung oder Restschuldversicherung bei Arbeitslosigkeit sinnvoll sein“, erläutert Verbraucherschützer Haas.

Im Fall der Fälle tritt dann nämlich der Versicherer ein und leistet für einen Zeitraum der Arbeitslosigkeit von bis zu zwölf Monaten die vereinbarte Versicherungssumme. So kann man sich in dieser Zeit voll auf die Arbeitssuche konzentrieren und muss sich keine Gedanken über die Ratenzahlung machen. Mitglieder der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende e.V. können von Sonderkonditionen zur Absicherung eines Bauvorhabens profitieren. Unter www.finanzierungsschutz.de gibt es alle weiteren Informationen.

djd

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