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Schon bei der Planung des Bauvorhabens ans Alter denken

(ots) – Genauso wichtig wie in jungen Jahren an die Rente zu denken, ist es auch, sich rechtzeitig darüber Gedanken zu machen, wie man im Alter leben möchte. Die meisten Menschen möchten möglichst lange nicht auf fremde Hilfe angewiesen sein und in ihrer gewohnten Umgebung alt werden. Deshalb lohnt es sich, schon bei der Planung des neuen Eigenheims die baulichen Voraussetzungen dafür zu berücksichtigen – das erspart einen nachträglichen, teuren Umbau.

Foto: Pixabay
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Achtung: Von Beginn an bauliche Voraussetzungen nach DIN schaffen Flächen, die für die Benutzung der Wohnung mit Rollstühlen und, nicht zu vergessen, Rollatoren notwendig sind, können nachträglich nur schwer bis gar nicht realisiert werden. In der Norm Barrierefreies Bauen sind daher die notwendigen baulichen Voraussetzungen mit einem R für uneingeschränkte Rollstuhlnutzung gekennzeichnet. So schreibt DIN 18040-2 lichte Türbreiten von mindestens 90 cm vor und legt Flächen fest, die vor der Tür zum Rangieren benötigt werden. Nach Norm sollen auch Terrassen- und Balkontüren schwellenlos ausgebildet sein. Das ermöglicht nicht nur Rollstuhl- und Rollatornutzern die problemlose Nutzung der Freisitze, sondern entschärft gleichzeitig eine potentielle Stolperfalle für alle Nutzergruppen. Auch den für die Bedienung von Fenster- und Türgriffen benötigten Kraftaufwand und die Ausbildung der Griffe berücksichtigt DIN 18040-2. Damit berücksichtigt sie mögliche motorische Einschränkungen der Hand.


Wichtig: Bewegungsflächen im Bad

Das Bad ist ein Bereich, der besonders sorgfältig geplant werden muss. Hier sind große Bewegungsflächen vorzusehen. Nach DIN benötigt ein Rollstuhlfahrer eine Bewegungsfläche von 1,50 m x 1,50 m, wobei sich diese Fläche mit anderen Flächen überlagern kann, z. B. dem notwendigen Platz neben dem WC. Ist zusätzlich die Dusche bodengleich ausgeführt, kann diese Fläche ebenfalls zum Rangieren genutzt werden. Auch die nachträgliche Anbringung von Haltegriffen an WC oder Wanne muss planerisch berücksichtigt werden. Die heute vorherrschenden Vorwandinstallationen können diese zusätzlichen Lasten nur aufnehmen, wenn an geeigneter Stelle eine Traverse eingezogen ist.

Sinnvoll: Elektrik für Assistenzsysteme auslegen

Bei der Planung der elektrischen Anlage sollte auch die Möglichkeit der Technikunterstützung durch AAL-Produkte in Betracht gezogen werden (Active Assisted Living = Technikunterstütztes Leben). Dafür ist eine ausreichende Anzahl von Steckdosen einzuplanen oder eine höherwertige und flexible Elektroausstattung nach DIN 18015-4 „Elektrische Anlagen in Wohngebäuden – Teil 4: Gebäudesystemtechnik“ vorzusehen. Die DIN trägt eher dem allgemeinen Komfortgedanken Rechnung und ist nicht speziell auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen ausgelegt.

Sicher: Hindernisse vermeiden oder entfernen

Der Komfortgedanke, der das tägliche Leben aller Wohnungsnutzer gleichermaßen erleichtert, findet sich auch in den Festlegungen von DIN 18040-2 wieder. So erleichtert z. B. die Erschließung im Außenbereich über Rampen den Zugang nicht nur für ältere oder bewegungseingeschränkte Menschen, sondern auch für Eltern mit Kinderwagen, für Trolleys zum täglichen Einkauf oder für Reisegepäck mit Rollen. Die Ausstattung des Gebäudes mit rutschhemmenden Bodenbelägen in Eingangsbereichen vermindert die Sturzgefahr für alle Bewohner gleichermaßen.

Fazit: Voraussetzungen nach DIN schaffen

Die zahlreichen Vorgaben der DIN 18040-2 bieten eine Hilfestellung für jede Art von körperlicher Einschränkung. Vieles davon kann in den Wohnräumen auch nachträglich zielgerichtet und mit überschaubarem Aufwand für den konkreten Bedarf umgesetzt werden. Für bestimmte Bereiche sollten die baulichen Voraussetzungen aber von Anfang an geschaffen werden, da sie nachträglich kaum zu vertretbaren Kosten umzusetzen sind. Dazu gehört der Platzbedarf für Rollstuhl- und Rollator-Bewegungsflächen ebenso wie der schwellenlose Zugang zum Haus. Die Berücksichtigung der DIN 18040-2 bei der Planung eines Neubaus ist daher empfehlenswert.

Weitere Infos: www.din.de/go/verbraucherrat

Quellennachweis: Bauherren-Schutzbund e.V.

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