Zurückbehaltungsrecht: Druck auf den Vermieter ausüben erlaubt!
Mietmängel sind oft ein Ärger für Mieter und auch Vermieter. Sind es doch für den Mieter eher Eingriffe in seine Lebensqualität, haben Mietmängel meistens finanzielle Auswirkungen auf den Vermieter. Oft kommt es genau deswegen zu Verzögerungen, weil der Vermieter die Behebung der Mängel hinauszögert, um auf Zeit zu Spielen.
Nach einem aktuellen Urteil vom Bundesgerichtshof (BGH) kann ein Zurückbehaltungsrecht am Mietzins in Betracht kommen, um Druck auf den Vermieter auszuüben und ihn zur Mietmangelbeseitigung zu veranlassen. Laut BGH ist das Zurückbehaltungsrecht rechtmäßig, wenn regelmäßig der Mangel beim Vermieter angezeigt wird. Der Vermieter muss Kenntnis vom Mangel haben.
(BGH VIII ZR 330/09 WuM 2011,12 vom 3.11.2010)
Veröffentlicht von:

- Sven Oliver Rüsche ist Gründer von Bauen-Wohnen-Aktuell.de und schreibt über die Baubranche, Baumessen, Erneuerbare Energien beim Hausbau, Modernisierung und stellte gerne Innovationstreiber im Portrait vor. Er ist als Journalist Mitglied im DPV Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten e.V. / Mitgliedsnummer: DE-537932-001 / Int. Press-Card: 613159-537932-002. Er ist unter redaktion@bauen-wohnen-aktuell.de in der Redaktion erreichbar.
Letzte Veröffentlichungen:
Renovierung12. März 2026Badezimmer-Renovierung: Ausstattung und Design-Planung
Renovierung12. März 2026Insektenschutz beim Renovieren: Praktische Lösungen für moderne Wohnräume
Einrichtungen11. März 2026Innenräume gestalten: Tipps für ein harmonisches Zuhause
Heizen & Energiesparen11. März 2026Energie sparen im Bestand: Welche Modernisierungen sich wirklich lohnen










