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So können Sie Baukindergeld auch 2022 noch beantragen

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Quelle: stock.adobe.de @ fizkes

Träumen auch Sie vom Eigenheim für die ganze Familie? Aber aufgrund gestiegener Immobilienpreise und zunehmender Baukosten bleibt dies lediglich eine Wunschvorstellung? Dann geht es Ihnen wie vielen Alleinerziehenden und Familien mit Kindern, welche sich ein Wohneigentum kaum noch leisten können. Aus diesem Grund führte die Bundesregierung 2018 das sogenannte Baukindergeld als staatliche Förderung im Koalitionsvertrag ein. Inzwischen ist diese Unterstützung zwar schon ausgelaufen und der Förderzeitraum beendet, jedoch ist es auch 2022 noch möglich, Baukindergeld zu beantragen. Nachfolgend erfahren Sie, wie Ihnen dies gelingt, wann sich eine solche Beantragung lohnt und worauf zu achten ist.

Was ist Baukindergeld?

Baukindergeld bezeichnet staatliche Zuschüsse für selbst genutzte Wohnimmobilien, die erstmals gebaut oder erworben werden. Sie werden durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ausgezahlt. Die Förderung war ursprünglich vom 1. Januar 2018 bis zum 31. März 2021 befristet. Nun kann Baukindergeld auch 2022 noch unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 31. Dezember 2023 beantragt werden.


Anspruch auf Baukindergeld haben grundsätzlich Alleinerziehende und Familien mit mindestens einem noch im Haushalt lebenden Kind, welches zum Zeitpunkt der Antragstellung unter 18 Jahre alt ist.

Was wird gefördert?

Baukindergeld fördert den erstmaligen Neubau oder Erwerb von Immobilien, beispielsweise Ein- oder Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen. Baukindergeld kann nicht beantragt werden, wenn Sie eine bestehende Immobilie umbauen, sanieren oder modernisieren wollen, es sich um Wochenend- bzw. Ferienhäuser oder -wohnungen handelt oder Sie vorhaben, das Wohneigentum von Verwandten oder dem Ehe- bzw. Lebenspartner übertragen zu bekommen bzw. zu erwerben.

Was sind Voraussetzungen für Baukindergeld?

Auch dieses Jahr können Sie Baukindergeld noch bis Ende 2023 beantragen. Hierfür müssen Sie allerdings folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Es muss sich um den erstmaligen Erwerb eines Hauses oder einer Wohnung handeln.
  • Sie sind alleinerziehend oder gehören einer Familie mit mindestens einem Kind an, das nachweislich mit Ihnen im neuen Immobilienobjekt leben wird und zum Zeitpunkt des Antrags noch nicht 18 Jahre alt ist.
  • Sie müssen Anspruch auf Kindergeld haben.
  • Sie müssen selbst in der gekauften oder neu gebauten Wohnimmobilie leben.
  • Ihr Eigentumsanteil der geförderten Wohnimmobilie muss mindestens 50 Prozent betragen.
  • Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen darf 90.000 Euro bei einem Kind nicht überschreiten; die Einkommensgrenze erhöht sich um je 15.000 Euro pro weiterem Kind.
  • Die Baugenehmigung oder der notarielle Kaufvertrag sind auf einen Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. März 2021 datiert.

Welche Beträge sind zu erwarten?

Wie viel Förderung Sie erhalten, ist von der Anzahl Ihrer Kinder und dem damit verbundenen maximalen Haushaltseinkommen abhängig. Es stellt einen Durchschnittswert dar, der sich aus den Einkünften von zwei Jahren ergibt. Bei einem Kind beträgt es beispielsweise 90.000 Euro, es ist mit einer Förderung von 1.200 Euro pro Jahr zu rechnen. Bei zwei Kindern liegt das maximale Haushaltseinkommen bei 105.000 Euro und Sie erhalten eine Förderung von 2.400 Euro pro Jahr. Für wie viele Kinder Sie den Zuschuss beantragen, ist nicht begrenzt.

Wie wird ein Antrag gestellt?

Allgemein kann der Antrag erst nach offiziellem Einzug in die Wohnimmobilie gestellt werden. Hierzu ist eine Meldebestätigung durch die Gemeinde für alle im Haushalt lebenden Personen notwendig. Die Beantragung muss spätestens sechs Monate nach Einzug beim KfW-Zuschussportal vorgenommen werden und kann ausschließlich online erfolgen. Halten Sie hierfür folgende erforderlichen Nachweise bereit: Einkommensteuerbescheide, Meldebestätigung, Grundbuchauszug sowie Kaufvertrag oder Baugenehmigung. Nach ca. sechs bis acht Wochen erhalten Sie Rückmeldung.

Fazit

Baukindergeld können Sie auch dieses Jahr noch beantragen. Hierfür müssen obig genannte Voraussetzungen erfüllt sein. Damit Ihr Antrag akzeptiert wird, empfiehlt es sich, eine erfahrene und kompetente Steuerberatungsgesellschaft für die Antragstellung zu engagieren, welche bereits umfassende Expertise im Kontext vorweisen kann. Mit ihrer Hilfe gelingt es, dass Sie staatliche Unterstützung für Ihr Bauvorhaben erhalten und sich so Ihren Traum vom Eigenheim für die ganze Familie erfüllen können.

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