Verschiedenes

Was können Immobilienbesitzer von der Steuer absetzen?

Eigentümer von Immobilien haben die Möglichkeit, sich vom Finanzamt viel Geld zurückzuholen. Ob selbst in dem Objekt gelebt oder ob es vermietet wird: Mit einer geschickten Planung können Sie eine ganze Reihe von Steuervorteilen nutzen und so effektiv sparen. Reinigungen, Modernisierungsmaßnahmen, Handwerker und vieles mehr: Erfahren Sie hier 5 Tipps, was steuerlich absetzbar ist und weshalb es sich lohnt, einen Steuerberater für Immobilien heranzuziehen.

Relevante Steuern für Immobilienbesitzer

2022-11-10-Immobilienbesitzer
Ein Steuerberater für Immobilien kann Ihnen dabei helfen Steuern zu sparen und das Bestmögliche aus Ihrer Immobilien herauszuholen.
Steuerberater der Kanzlei @ https://axmann-engling.de/

Bei einem Immobilienerwerb ist stets die sogenannte Grunderwerbsteuer einmalig zu zahlen. Diese hängt prozentual vom Kaufpreis ab und beträgt je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent.


Als Immobilienbesitzer fällt zudem jährlich die Grundsteuer an, welche an die Gemeinde gezahlt wird und in der Regel unter 1.000 Euro liegt. Zu beachten gilt es jedoch, dass ab 2025 eine Neuregelung für die Grundsteuer, die Grundsteuerreform, in Kraft tritt.

Wollen Sie eine Immobilie verkaufen, muss die Spekulationssteuer entrichtet werden. Diese erfolgt auf der Unterstellung des Gesetzgebers, Sie hätten die Immobilie lediglich spekulativ auf einen kurzfristigen Wertzuwachs gekauft. Sie ist jedoch nicht zu zahlen, wenn der Kauf mehr als 10 Jahre zurückliegt.

Bei vererbten Immobilien ist zudem die Erbschaftsteuer relevant. Für Vermieter sind Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von Bedeutung.

Diesen steuerlichen Vorteil versäumen viele Immobilienbesitzer

Viele Immobilienkäufer versäumen es, vor dem Kauf und Notartermin zu einem professionellen Steuerberater für Immobilien zu gehen. Ein kompetenter Experte unterstützt Sie jedoch, relevante Summen steuerlich einzusparen, indem er den Vertragsentwurf und die Bemessungsgrundlage prüft sowie steuerlich optimiert. Im Falle einer Scheidung oder Schenkung etwa könnte keine Grunderwerbsteuer anfallen. Denn die meisten Immobilienbesitzer sind sich den steuerlichen Besonderheiten für Immobilien nicht bewusst, wodurch ihnen Steuervorteile entgehen.

Das lässt sich steuerlich absetzen

Sind Sie Vermieter von Wohneigentum, gilt: Haben Sie Einnahmen, dürfen Sie auch Ausgaben geltend machen. Wer die Immobilie selbst nutzt, hat zwar keinen so großen Spielraum wie Vermieter, doch auch hier gibt es Möglichkeiten, Steuern abzusetzen.
Folgende Tipps haben wir für Sie, um Geld zu sparen:

Tipp 1: Handwerkerleistungen

20 Prozent der Handwerkerkosten, höchstens aber 1.200 Euro jährlich, dürfen Eigentümer von der Steuer abziehen. Jedoch kann lediglich die reine Arbeitszeit, nicht aber die Kosten für Material abgesetzt werden. Ebenfalls Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen steuerlich können hierdurch steuerlich geltend gemacht werden.

Tipp 2: Haushaltsnahe Dienstleistungen

Falls Sie eine Reinigungskraft engagieren, können Sie dies als Immobilienbesitzer ebenso in der Steuererklärung angeben. Kinderbetreuung, Kochen, Gartenpflege, Schneeräumen und Putzen zählen unter anderem zu den begünstigten Tätigkeiten. Hierunter werden allerdings erneut keine Materialkosten gefasst.

Tipp 3: Arbeitszimmer

Die Kosten für ein Arbeitszimmer in der eigenen Immobilie können von der Steuer abgesetzt werden, wenn Ihr Büro der Mittelpunkt Ihrer Arbeit ist, Sie also ausschließlich von Zuhause aus arbeiten, oder falls Ihnen zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit lediglich dieser Arbeitsplatz zur Verfügung steht, wie es beispielsweise bei Lehrern der Fall ist.

Tipp 4: Grundsteuer

Vermieter von Immobilieneigentum können die Grundsteuer absetzen. Diese kann auf den Mieter umgelegt werden. Ist dies nicht möglich, können die Kosten als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden. Eigennutzer können die Grundsteuer hingegen nicht steuerlich geltend machen.

Tipp 5: Grunderwerbsteuer

Kaufen Sie eine bestehende Immobilie, können Sie sich möglicherweise von der Grunderwerbsteuer befreien. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie mit dem Verkäufer verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sind. Ebenso, falls der Verkäufer in gerader Linie mit Ihnen verwandt ist, müssen Sie prinzipiell keine Grunderwerbsteuer zahlen.

Fazit

Als Eigentümer einer Immobilie können Sie auf verschiedene Weise Kosten steuerlich absetzen und so sparen. Da es im Immobilienbereich jedoch komplexe steuerliche Besonderheiten gibt, sollten Sie stets einen auf Immobilien spezialisierten Steuerberater hinzuziehen. Dieser hilft Ihnen bei der steuerlichen Optimierung, übernimmt sämtliche organisatorischen Angelegenheiten mit dem Finanzamt und stellt sicher, dass keine Unstimmigkeiten oder Fehler auftreten, durch die Ihnen möglicherweise Steuerhinterziehung vorgeworfen werden könnte.

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ich willige ein, dass meine Angaben aus diesem Kontaktformular gemäß Ihrer Datenschutzerklärung erfasst und verarbeitet werden. Bitte beachten: Die erteilte Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@arkm.de (Datenschutzbeauftragter) widerrufen werden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Überprüfen Sie auch
Schließen
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"