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Welche Silvester-Schäden werden von der Versicherung gedeckt

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Bild: Tim Reckmann / pixelio.de

Silvester ist nicht nur der beliebte Zeitpunkt, das alte Jahr zu verabschieden und das neu zu begrüßen, es ist leider auch die Nacht, in der viele Schäden passieren. Egal ob kaputte Briefkästen, beschädigte Autos oder gar Brände. Viele Menschen wissen nicht, welche inwiefern ihre Hausratversicherung für den jeweiligen Schaden aufkommt. Es wird empfohlen, sich im Vorfeld der Vertragsunterzeichnung der jeweiligen Versicherung genauestens zu informieren. Auf www.cosmosdirekt.de findet man beispielsweise eine Übersicht über die Angebote. Da jetzt, kurz nach Silvester, wieder verstärkter Informationsbedarf besteht, empfiehlt sich eine genaue Auseinandersetzung mit dem Thema.

Bei einem Brand in den eigenen vier Wänden kommt in der Regel die Hausratsversicherung auf. Allerdings kann der Vorwurf „Grobe Fahrlässigkeit“ benutzt werden, wenn der Kunde betrunken gehandelt hat oder ein nicht vorschriftsmäßiges Feuerwerk benutzt hat. Für Schäden am Haus, bspw. in Form von zerstörten Briefkästen, kommt die Wohngebäudeversicherung auf.


 Bei Schäden am Fahrzeug kann ebenfalls die Hausratsversicherung aufkommen, wenngleich sich der Verursacher des Schadens in den seltensten Fällen ermittelt werden kann. Es empfiehlt sich, in jedem Fall eine Teilkasko-Versicherung abzuschließen. Die hilft zumindest bei unbeabsichtigten Schäden. Sollten irgendwelche Feuerteufel gezielt das Auto zerstören, dann zählt nur eine Vollkasko-Versicherung. Bei Gesundheitsschäden zahlt die Krankenkasse in der Regel. Bei Fremdverschulden können auch Regress-Ansprüche gestellt werden. Jede Hausratsversicherung sieht hier unterschiedliche Prioritäten, die es gilt zu berücksichtigen.

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