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Energetischer Standard wird ab 31. Dezember 2015 verschärft

Auf Hausbesitzer, vor allem auf Eigentümer von Altbauten, kommen zum Ende des Jahres neue gesetzliche Bestimmungen zu, was die energetische Qualität ihrer Immobilien betrifft. Ab dem 31. Dezember 2015 sind sie gemäß der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV) dazu verpflichtet, in eine ausreichende Dämmung der Dächer zu investieren. Dabei bieten sich zwei Möglichkeiten an: zum einen die EnEV-konforme Dämmung der obersten Geschossdecken und zum anderen die der darüberliegenden Dächer. Besonders schnell, wirtschaftlich und ohne viel Baustellenschmutz und -lärm lässt sich die obere Geschossdecke auf den erforderlichen Standard bringen – und zwar schon mit kleinem Budget und sogar in Eigenregie.

Dank der harten Gipsfaserplatten sind die gedämmten Flächen sofort begehbar und das Dachgeschoss kann zur Lagerung leichterer Gegenstände genutzt werden. (Foto: Saint-Gobain Rigips GmbH)
Dank der harten Gipsfaserplatten sind die gedämmten Flächen sofort begehbar und das Dachgeschoss kann zur Lagerung leichterer Gegenstände genutzt werden. (Foto: Saint-Gobain Rigips GmbH)

Die Dämmpflicht zum 31. Dezember 2015 gilt sowohl für zugängliche Dachgeschosse als auch für bislang nicht begehbare Dachgeschossdecken. Gemäß EnEV dürfen die Decken nach der Dämmung den Wärmedurchgangswert (U-Wert) von 0,24 W/m2K nicht überschreiten: ein Wert, der beim Einsatz der verlegefreundlichen Rigidur Dachbodenelemente 032 TF von Rigips bereits ab einer Dicke von nur 13,5 Zentimetern – unabhängig von der Beschaffenheit der Geschossdecke – eingehalten wird. Die handlichen, 0,5 mal 1,5 Meter großen Elemente bestehen aus einer hoch wärmedämmenden, graphit-veredelten Dämm- und einer robusten Oberlage aus Gipsfaserplatten. Vollflächig verlegt, reduzieren sie den Wärmeverlust über den Dachboden um bis zu 90 Prozent und sorgen für ein behagliches Klima in den Räumen darunter.


Die Rigidur Dachbodenelemente 032 TF bieten dabei größtmögliche Flexibilität in der Verarbeitung: Je nach Untergrund und Beanspruchung können die Dämmelemente lose nebeneinander verlegt, zusätzlich verklebt oder verschraubt werden. Der spezielle Treppenfalz garantiert eine geschlossene, wärmebrückenfreie Verlegung. Dank der harten Rigidur-Gipsfaserplatten sind die gedämmten Flächen sofort begehbar und das Dachgeschoss kann zur Lagerung leichterer Gegenstände genutzt werden. Soll aus dem Dachboden später ein vollwertiger Wohnraum entstehen, sorgt die Verlegung einer weiteren Lage aus zehn Millimeter schlanken Gipsfaserplatten für eine entsprechend belastbare Bodenkonstruktion – eine Ausbauvariante, die zu jeder Zeit problemlos „nachrüstbar“ ist. Mehr unter www.rigips-heimwerker.de.

epr

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