Ratgeber

Wenn schon rauchen, dann aber E-Zigarette

Das Rauchen schädlich ist, weiß jedes Kind. Laut der „Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland (DEGS1)“ rauchen ca. 30 % der Erwachsenen in Deutschland. Das sind umgerechnet ca. 20 Millionen Menschen. Dabei ist der Anteil der Raucherquote bei Männern leicht höher als der bei den Frauen. Selbst Jugendliche und junge Erwachsene sind vom Rauchzwang betroffen. Das durchschnittliche Alter liegt hier bei 14 Jahren. Zig Milliarden Euro werden im Jahr für Tabakwaren ausgegeben. Doch in den letzten Jahren hat sich die allgemeine Raucherquote deutlich zurück entwickelt. Nicht nur der Trend zum Nichtrauchen hat sich durchgesetzt auch der Trend zur E-Zigarette ist deutlich zu beobachten.

Bereits 1963 wurde das Konzept einer elektrischen Zigarette von Herbert A. Gilbert patentiert, hat die Idee einer rauch- und tabakfreien Zigarette aber nie durchsetzen können. Im Jahr 2004 kam dann die heutige Version der elektrischen Zigarette in China auf den Markt. Erfunden wurde sie 2003 durch den Chinesen Hon Lik. 2005/2006 kam die E-Zigarette dann auch auf den Weltmarkt. Seit 2007 wird die E-Zigarette, mit dem Prinzip einer Nebelmaschine wie er in Diskotheken hergestellt wird, weltweit hergestellt und vertrieben.


Quelle: AH/ARKM

Die E-Zigarette verbrennt keinen Tabak, sondern verdampft eine Flüssigkeit, das sogenannte Liquid. Das Liquid wird elektrisch erhitzt und verdampft. Dadurch entsteht ein Nassdampf der vom Konsumenten inhaliert wird. Im Gegensatz zu dem giftigen und krebserregenden Tabakrauch wird das Konsumieren bzw. Inhalieren des E-Zigaretten Dampfes als weitaus weniger Gesundheitsschädlich eingeschätzt.

Das Liquid besteht aus Prophylenglycol, Glycerin, Wasser und geringen Teilen von Lebensmittelaromen. Es gibt über 7.000 verschiedene Geschmacksrichtungen. Sei es ein Liquid mit Tabak, Süßigkeiten, Früchte oder Getränke-Aroma, www.steamo.de hat für jeden Geschmack etwas in seinem Sortiment. Optional kann dem Liquid auch Nikotin zugeführt werden. Denn wer auf den Glimmstängel verzichten möchte, der sollte sich für den Übergang ein Liquid mit einer Nikotinstärke besorgen, welches den gesamten Tagesbedarf befriedigt.

Elektrische Zigaretten und Verbrauchsmaterial, das Liquid, sind in Deutschland und den meisten Ländern des europäischen Binnenmarkts derzeit erhältlich.

Im Gegensatz zum Rauchverbot in öffentlichen Räumen und Verkehrsmittel darf man in Gaststätten eine E-Zigarette gebrauchen, sofern diese nicht mit nikotinhaltigem Liquid betrieben wird. Dies gilt ausschließlich für Deutschland. Der Nichtraucherschutz in öffentlichen Verkehrsmitteln wird über das Bundesnichtraucherschutzgesetz mit einem Rauchverbot geregelt. Betreiber des ÖPNV müssen allerdings entsprechende Verbote privatrechtlich festlegen.

Worauf muss ich achten?

Achten Sie darauf, dass sich die e-Zigarette vor dem Gebrauch im Normalzustand befindet. Es dürfen keine Beschädigungen vorhanden sein. Sollte die e-Zigarette aus irgendeinem Grund anders geformt sein oder heiß werden, legen Sie die elektrische Zigarette bei Seite und nutzen diese nicht mehr.

Auch der Gebrauch einer e-Zigarette ist für Personen unter 18 Jahren verboten!

Veröffentlicht von:

Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche gehört seit 2009 der Redaktion Bauen-Wohnen-Aktuell.de an. Sie schreibt als Journalistin über Hausbau, Inneneinrichtung, Energiesparen, Gartengestaltung, Pflanzen und Haustiere, sowie Innovationen. Alexandra ist Mitglied im DPV (Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten e.V.). Sie ist über die Mailadresse der Redaktion erreichbar: redaktion@bauen-wohnen-aktuell.de

Alexandra Rüsche

Alexandra Rüsche gehört seit 2009 der Redaktion Bauen-Wohnen-Aktuell.de an. Sie schreibt als Journalistin über Hausbau, Inneneinrichtung, Energiesparen, Gartengestaltung, Pflanzen und Haustiere, sowie Innovationen. Alexandra ist Mitglied im DPV (Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten e.V.). Sie ist über die Mailadresse der Redaktion erreichbar: redaktion@bauen-wohnen-aktuell.de

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