Einbruchschutz

Ist der Versicherungsschutz durch einen Hauszugang für Tiere gefährdet?

Die sogenannte „Katzenklappe“ ist für die Vierbeiner eine praktische Einrichtung, mit der sie jederzeit rein und wieder aus der Wohnung raus können. Zwar sind viele Modelle zu klein, um sich kriechend Zugang zum Haus zu verschaffen, es gibt jedoch inzwischen sogar welche für große Hunde. Durch diese ist selbst ein Zugang für Einbrecher kein Problem. Inwiefern deckt der Versicherungsschutz den Hauszugang für Tiere ab und muss man möglicherweise beim Einbruch damit rechnen, dass die Versicherung nicht einspringt?

Deckt der Versicherungsschutz den Hauszugang für Tiere ab?
Bild von Andreas Göllner auf Pixabay

Hauszugang für Tiere möglichst sicher anbringen

„Haustiere lieben ein hohes Maß an Freiheit, Freigänger-Katzen kommen ohne sie gar nicht aus.“, weiß auch Ben Wolf von Petmeister. Der Mensch möchte jedoch nicht jedes Mal aufstehen, um das Tier rein, oder wieder raus zu lassen. Die Katzenklappe ist da eine sehr praktische Einrichtung, die sich besonders bei der Miete oder dem Eigentum eines Hauses eignet, um dem Tier jederzeit einen Zugang zur Freiheit zu bieten.


Da die Modelle immer vielfältiger werden und sogar großen Hunden Freigang in den Garten ermöglichen, fällt es Einbrechern selbstverständlich leichter, in die eigenen vier Wände einzudringen. Was den Versicherungsschutz angeht, hört dieser jedoch bei nicht beim Hauszugang für Tiere auf.

Wenn schon eine Katzen- oder Hundeklappe sein muss, dann sollte der Tierbesitzer sie so anbringen lassen, dass der Zugang zu Tür- und Fenstergriff möglichst erschwert wird. Hierbei sind viele Einbrecher äußerst erfinderisch. Der Bewohner sollte beim Einbau einer Katzenklappe in jedem Fall eine zusätzliche Sicherung für Tür- und Fenstergriffe integrieren, um sich besser abzusichern.

Fortschrittliche Katzen- und Hundeklappen – Möglichst hoher Einbruchsschutz

Um den Zugang vollständig zu vermeiden, setzt man inzwischen beispielsweise eine spezielle Katzen- und Hundeklappe ein, die sich nur öffnet, wenn sich bestimmte Tiere nähern. Hierbei öffnet sich die Klappe durch ein Signal, das von einem am Halsband angebrachten Chip ausgeht. Bei derlei Modellen ist ein Zugang von außen ohne erwähnten Chip nicht möglich.

Sofern diese Vorkehrungen getroffen sind, zahlt im Regelfall auch die Versicherung. Allerdings wägen immer mehr Anbieter auch im Einzelfall ab, ob eine Deckung besteht, nur teilweise gezahlt wird, oder nicht. TASSO e.V. berichtete allerdings bereits über einige Gerichtsurteile, in denen die Versicherung nicht zahlte. Hier lautete das Urteil, der Tierhalter habe durch die Katzenklappe fahrlässig gehandelt. In jenen Fällen waren die Fenster- und Türgriffe jedoch für den Einbrecher gut zu erreichen gewesen.

Mieter und Eigentümer und das Thema Katzenklappe

Eine weitere Frage stellt sich, wenn es darum geht, ob ein Mieter überhaupt eine Katzenklappe installieren darf. Im Regelfall muss er hierfür den Vermieter fragen. Die meisten Vermieter bestehen, sofern sie die Klappe erlauben, außerdem darauf, dass sie bei einem Auszug wieder entfernt wird. Entstehen bei der Reparatur der Tür Kosten, trägt diese der Mieter selbst.

Eigentümer müssen sich hingegen keine Sorgen machen. Einen Hauszugang für Tiere einzurichten ist für ihn kein Problem, da er selbst bestimmen kann, wie er seine Haustüren verändert. Sofern diese nach wie vor die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen erfüllen, steht einem ausreichenden Versicherungsschutz nichts im Weg.

Veröffentlicht von:

Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche gehört seit 2009 der Redaktion Bauen-Wohnen-Aktuell.de an. Sie schreibt als Journalistin über Hausbau, Inneneinrichtung, Energiesparen, Gartengestaltung, Pflanzen und Haustiere, sowie Innovationen. Alexandra ist Mitglied im DPV (Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten e.V.). Sie ist über die Mailadresse der Redaktion erreichbar: redaktion@bauen-wohnen-aktuell.de

Alexandra Rüsche

Alexandra Rüsche gehört seit 2009 der Redaktion Bauen-Wohnen-Aktuell.de an. Sie schreibt als Journalistin über Hausbau, Inneneinrichtung, Energiesparen, Gartengestaltung, Pflanzen und Haustiere, sowie Innovationen. Alexandra ist Mitglied im DPV (Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten e.V.). Sie ist über die Mailadresse der Redaktion erreichbar: redaktion@bauen-wohnen-aktuell.de

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2 Kommentare

  1. Meine Frau und ich wollen uns eine Katze zulegen, aber haben bisher noch gar nicht an die Probleme gedacht, die die Katzenklappe uns versicherungstechnisch bringen könnte. Gut zu wissen, dass man durch gewisse Vorkehrungen vermeiden kann. Wir werden und mal von einem Experten, der sich mit Montagen für Haustüren gut auskennt, beraten lassen.

  2. Vielen Dank für den Artikel! Wir haben eine Katzenklappe in unserem Garagentor. Da sie damit auch einen Zugang zum Haus darstellt, ist es gut zu wissen, dass es elektronische Lösungen für dieses Problem gibt. Ich denke, solch eine spezielle Katzenklappe wäre super für uns.

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