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Geld vom Staat: Fördermittel für Bauen, Wohnen, Energie sparen

Foto: HLC


Wer neu bauen will oder größere Umbau-, Sanierungs- oder Renovierungsmaßnahmen vornehmen möchte, plant diese meist lange im Vorfeld. In die Finanzierung werden oft staatliche Fördermittel einbezogen. Doch diese ändern sich mit schönster Regelmäßigkeit.

Es ist also wichtig, kurz vor Baubeginn zu prüfen, ob es die eingeplanten Gelder überhaupt noch und wenn ja in welcher Höhe gibt, ob sich die Konditionen zum Erhalt der finanziellen Unterstützung geändert haben oder ob neue „Töpfe“ angezapft werden können.

Aktuell gibt es 2012 folgende wichtige staatliche Fördermaßnahmen im Bereich Bauen, Wohnen, Energie sparen:

Energieeffizient Bauen

Wer ein besonders energieeffizientes Wohngebäude baut bzw. kauft, wird vom Bund besonders gewürdigt. Erreicht das Haus beim Energiebedarf den Standard eines KfW-Effizienzhaus 70, 55 oder 40 oder eines Passivhauses, wird ein Kredit mit niedrigen Zinsen gewährt. Beim KfW-Effizienzhaus 55 oder 40 bzw. beim Passivhaus gibt es zusätzlich einen Tilgungszuschuss.

Altersgerecht umbauen

Das Programm „Altersgerecht Umbauen“ sollte zum 31.12.2011 auslaufen, wird jetzt aber fortgeführt. Die KfW fördert hier alle Baumaßnahmen, die zu einer Barrierereduzierung führen oder den Kauf frisch umgebauter Wohngebäude. Das Darlehen umfasst 100% der förderfähigen Kosten bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit.

Energieeffizient Sanieren

Für die energetische Komplettsanierung eines Altbaus aus der Zeit vor 1995 gibt es attraktive Förderkredite oder einen Zuschuss. Nach der Sanierung muss das Haus auf dem Niveau eines KfW-Effizienzhauses 115, 100, 85, 70 und 55 oder besser sein.

Erneuerbare Energien

Der Einbau einer Anlage zur Wärmeerzeugung aus regenerativen Energiequellen wird von der KfW auch als Einzelmaßnahme gefördert. Langfristige Kredite zu besonders günstigen Konditionen gibt es für Wärmepumpe, Holzpelletheizung und Solarkollektoren für die Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung.

Marktanreizprogramm zur Förderung erneuerbarer Energien

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Rahmen des Marktanreizprogramms des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.
Über das BAFA sind förderfähig: Die Errichtung und Erweiterung von Solarkollektoranlagen bis 40 m² Bruttokollektorfläche, Solarkollektoranlagen mit mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche auf Ein- und Zweifamilienhäusern mit hohen Pufferspeichervolumina, automatisch beschickte Anlagen zur Verbrennung von fester Biomasse, besonders emissionsarme Scheitholzvergaserkessel und effiziente Wärmepumpen.

Handwerkerrechnung steuerlich absetzen

Handwerkerleistungen im Haushalt des Auftraggebers können mit bis zu 1.200 Euro jährlich im Rahmen der Einkommensteuererklärung steuerlich geltend gemacht werden. Bedingung dafür ist, dass die handwerklichen Tätigkeiten in einem bestehenden Gebäude erbracht wurden. Von der Steuerschuld abziehbar sind nur die Lohnkosten und die Fahrtkosten des Handwerkers. Materialkosten sind nicht begünstigt.

Regionale Förderprogramme

Neben der staatlichen gibt es oft auch lokale Unterstützung: Länder, Landkreise, Städte und Gemeinden haben häufig regionale Förderprogramme, die beim Neubau, der Modernisierung oder der Sanierung unter die Arme greifen. Informationen hierzu gibt bei den zuständigen Behörden, nachfragen lohnt sich.  HLC

Text: Annette Grimm

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