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Altbau – Bei einem Eigentümerwechsel gilt die gesetzliche Dämmpflicht

Auf die Erben von Altbauten kommen oft beträchtliche Sanierungskosten zu. Wie bei jedem Eigentümerwechsel gilt auch für sie die gesetzliche Dämmpflicht. Die Aussicht auf eine Wertsteigerung macht Investitionen jedoch lohnenswert.

Kür für Erben: Mit solidem Sanierungsfahrplan den Altbau zum Schmuckstück machen

Etwa jeder zweite Nachlass in Deutschland umfasst künftig eine Immobilie. Meist handelt es sich um Ein- oder Zweifamilienhäuser aus den 60er-, 70er- und 80er Jahren. Deren Zustand ist oft schlecht, feuchte Wände oder eine veraltete Heizung machen Modernisierungen notwendig. Die Erblasser waren von der geltenden Sanierungspflicht ausgenommen, wenn sie die Immobilie schon vor dem Stichtag 1. Februar 2002 selbst bewohnt hatten. Neue Eigentümer, ob Erben oder Käufer, müssen den Sanierungsstau jedoch gemäß dem Gebäudeenergiegesetz beheben.


Sanieren oder verkaufen?

Auch Personen, die einen Altbau geerbt haben, gilt die Dämmplicht nach dem Gebäudeenergiegesetz für das Gebäude.
Foto: pixabay.com

Zu den Auflagen des Gesetzgebers gehören etwa die Dämmung der obersten Geschossdecke und der Austausch von Heizkesseln, wenn sie älter als 30 Jahre sind. Die Kosten der Sanierung können sich auf 100.000 Euro und mehr summieren. Daher sollte ein Energieberater die Energieeffizienz der Immobilie begutachten und geeignete Maßnahmen empfehlen. Der Staat übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 80 Prozent der Beratungskosten. „Wichtig ist ein Sanierungsfahrplan, um zu entscheiden, ob man investieren oder die Immobilie unsaniert verkaufen will“, sagt Jan Ebert von der BHW Bausparkasse.

Die Zweijahresfrist

Eine energetische Sanierung wird vom Staat etwa über die KfW und die BAFA mit Förderprogrammen begünstigt. „Modernisierte Immobilien können auf dem Wohnungsmarkt deutlich an Wert gewinnen“, erklärt der BHW Experte. Wollen Erben das alte Haus aus Geld- oder Zeitgründen verkaufen, sollten sie sich innerhalb von zwei Jahren entscheiden. Danach greift die Sanierungspflicht, und es drohen hohe Bußgelder.

Quelle: BHW Pressestelle

Veröffentlicht von:

Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche gehört seit 2009 der Redaktion Bauen-Wohnen-Aktuell.de an. Sie schreibt als Journalistin über Hausbau, Inneneinrichtung, Energiesparen, Gartengestaltung, Pflanzen und Haustiere, sowie Innovationen. Alexandra ist Mitglied im DPV (Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten e.V.). Sie ist über die Mailadresse der Redaktion erreichbar: redaktion@bauen-wohnen-aktuell.de

Alexandra Rüsche

Alexandra Rüsche gehört seit 2009 der Redaktion Bauen-Wohnen-Aktuell.de an. Sie schreibt als Journalistin über Hausbau, Inneneinrichtung, Energiesparen, Gartengestaltung, Pflanzen und Haustiere, sowie Innovationen. Alexandra ist Mitglied im DPV (Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten e.V.). Sie ist über die Mailadresse der Redaktion erreichbar: redaktion@bauen-wohnen-aktuell.de

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4 Kommentare

  1. Also sollte man als Erbe oder neuer Eigentümer vorher genau überlegen ob man das Objekt annimmt oder gar kauft bzw. muss diese Kosten entsprechend mit einkalkulieren beim Kauf und Umbau. Es gibt ja außer diesen Renovierungen möglicherweise noch andere Schäden die zu beheben sind und Dinge die man selber verändern möchte. Wir hatten z. b. einen Holzbock in einem Balken am Dachstuhl. Dieser konnte von einem Schädlingsbekämpfer der IRT beseitigt werden, aber hätten wir dies nicht bemerkt, wäre der Schaden weit aus größer geworden. Besser ist es einen Sachverständigen hiermit zu beauftragen, so erlebt man keine bösen Überraschungen.

  2. Wir haben uns vor kurzem einen Altbau gekauft und beschäftigen uns jetzt auch mit der Sanierung. Interessant, dass zu den Auflagen die Dämmung der obersten Geschossdecke gehört. Vielen Dank für diesen informativen Beitrag!

  3. Danke, dass Sie mit Ihrem Artikel auf die gesetzliche Dämmpflicht aufmerksam machen. Meinen Bruder hat diese bei seinem Altbauprojekt nämlich kalt erwischt, da er diese Kosten vorher nicht eingeplant hat. Er dachte, er müsste nur dafür zahlen, das Gebäude entkernen zu lassen und könnte den Rest größtenteils selbst erledigen.

  4. Auch auf mich kamen damals unglaubliche Sanierungskosten zu, als meine Mutter mir einen Altbau vererbt hatte. Ich wollte das Erbe dennoch annehmen, da das Gebäude meiner Mutter einiges bedeutet hat. Letztendlich war das die richtige Entscheidung.

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