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Dubiose „Handwerker“

Vorsicht ist heutzutage bereits geboten, wenn Sie Kunde durch ein Call-Center oder ein Verkaufsgespräch an der Haustüre werden. Denn hier gerät man an trainierte Verkäufer, deren Einsatz später meist mit einer Provision auf den Auftragswert verbunden ist. Gelockt werden Sie als Hausbesitzer zunächst von meist auswärtigen Handwerken mit einer kostenlosen oder preiswerten „Dach-Kontrolle“ und der Argumentation, man habe in der Nähe mehrere Baustellen und könne so ein günstiges Angebot unterbreiten bzw. verfüge zurzeit über günstige Sonderposten. Unseriöse Betriebe verursachen dann bei der „Dach-Prüfung“ gerne mutwillig Schäden. Mitgebrachte Ziegelbruchstücke oder morsche Holzreste dienen zudem als Beweismaterial. Ebenso beliebt sind Fotografien von kleinen Dachschäden. Mit dem Hinweis aufs nächste Unwetter wird der Kunde daraufhin zum Auftrag und schneller Unterschrift gedrängt.

Nach der Unterschrift beginnen die Arbeiten am vermeintlich schadhaften Dach zügig. Gründe für die Eile sind die Aushebelung des gesetzlichen Rücktrittsrechts bei Haustürgeschäften und die Absicht, dass durch den Dachabriss nachträglich nur schwer nachgewiesen werden kann, dass sich das Dach eigentlich in einwandfreiem Zustand befand. Ein in der Region ansässiger seriöser Dachdecker-Innungsbetrieb hingegen erstellt ein nachvollziehbares und detailliertes Angebot, das meistens noch einmal mündlich erläutert wird und über das der Hausbesitzer in Ruhe entscheiden kann. Hier kann man sich vor Auftragserteilung vom ansässigen Innungsfachbetrieb auch Referenzobjekte in der Nähe zeigen lassen.


Foto: Archivbild ARKM
Foto: Archivbild ARKM

In den meisten Fällen erklären „Dach-Hausierer“ auch, die arbeitsintensivere Optimierung der Wärmedämmung sei nicht notwendig. Der Auftraggeber möge daher bitte kurz unterschreiben, dass er auf diese Arbeiten verzichtet. Damit aber verstößt der Hausbesitzer gegen geltendes Recht bzw. übernimmt für den Rechtsverstoß der Handwerkerkolonne die Verantwortung, wenn mehr als 10% der Dachfläche repariert werden. Denn die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt zwingend eine Wärmedämmung nach aktuellen Richtlinien unter den benannten Gegebenheiten vor.
Noch skrupelloser wird es bei der Sanierung von asbesthaltigen Dach- und Fassadenflächen. Nur Dachdecker-Fachbetriebe, die den für solche Arbeiten gesetzlich vorgeschriebenen Befähigungsnachweis nach der TRGS (Technische Richtlinie Gefahrstoffe) 519 besitzen, dürfen hier überhaupt tätig werden. Trotzdem bieten dubiose Betriebe diese Sanierung an, ohne dass sie die entsprechenden Kenntnisse für den Umgang mit den lebensgefährlichen Materialien haben.

Immer größerer Beliebtheit erfreuen sich mittlerweile auch Anbieter von Hochdruck-Dachreinigungen und Dachbeschichtungen. Doch für Fachleute sind die Versprechen einer längeren Lebensdauer durch Dachbeschichtung oder Dachreinigung kaum haltbar. Zum einen sind Vermoosungen, sofern sie sich nicht in Rinnen oder Kehlen zur Wasserabführung befinden, allenfalls eine „Patina“ des Daches. Zum anderen können durch den Einsatz von Hochdruckreinigern und das Begehen des Daches Schäden entstehen. Die Hochdruckreinigung befreit auch nur sichtbare Teile vom Schmutz. In überdeckten Bereichen und der Verfalzung bleibt der Schmutz oder wird sogar mit „Hochdruck“ dorthin befördert. So bietet selbst die ausgeklügelste Verfalzung keine Sicherheit vor Regen- oder Schnee-Eintrieb mehr. Gern wird auch beim angeblich günstigen Quadratmeterpreis für eine nachträgliche Dachbeschichtung verschwiegen, dass der Endpreis fast der Höhe einer Neueindeckung entspricht. Außerdem entstehen bei dieser Variante, zunächst noch unbemerkt, durch die ständigen Umwelteinflüsse feine Haarrisse. So wird die Beschichtung von Feuchtigkeit unterwandert, was später flächige Abplatzungen zur Folge hat. Trotz teurer Schutzschicht wirkt das Dach optisch bald unattraktiv und die gesamte Eindeckung muss in absehbarer Zeit vollständig ersetzt werden – durch eine Neueindeckung.

Für mögliche Gewährleistungsarbeiten hat der Hausbesitzer, im Gegensatz zu Handwerkerkolonnen, beim ortsansässigen Dachdecker-Innungsbetrieb auch einen erreichbaren Ansprechpartner. Der mobile Betrieb wird für Nacharbeiten hingegen kaum hunderte von Kilometern anreisen oder existiert gar nicht mehr. Bei einem seriösen Betrieb hat der Kunde zudem die Gewissheit, dass der erfahrene Handwerker alle Arbeiten nach den Fachregeln des deutschen Dachdeckerhandwerks ausgeführt hat.
Sicherheit für Kunden bietet das Leistungsverbund-Zeichen, das ausschließlich Mitgliedsbetriebe der Dachdecker-Innung führen dürfen. Bei Fragen zu diesem Thema können Sie sich an die Kreishandwerkerschaft Bergisches Land unter 0 22 02/93 59-0 an Herrn Ass. Kirch wenden oder unter www.handwerk-direkt.de die Anschriften qualifizierter Innungsfachbetriebe in Ihrer Nähe aufrufen.

In diesem Zusammenhang besteht von Seiten der Kreishandwerkerschaft aus auch die Schlichtungsmöglichkeit.

Quellennachweis: Kreishandwerkerschaft Bergisches Land

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