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Der Energiebedarf muss bei Verkauf oder Vermietung nachgewiesen werden

Personalausweis, Führerschein, Impfpass: Ohne Papiere geht im Alltag nichts. Und auch für jedes Wohngebäude in Deutschland gilt inzwischen eine Ausweispflicht. Wie sparsam oder verschwenderisch die jeweilige Immobilie mit Heizenergie umgeht, kann man auf einen Blick im Energieausweis nachlesen. Auf Basis von Energieeffizienzklassen und einer Farbskala von Grün bis Rot ist es auch Laien möglich, auf einen Blick eine realistische Einschätzung vorzunehmen. Der Nachweis hat mit der neuesten Fassung der Energieeinsparverordnung (EnEV) nochmals deutlich an Bedeutung gewonnen. Denn beim Verkauf oder der Vermietung eines Gebäudes muss der Energieausweis dem Käufer oder Mieter ausgehändigt werden.

Bis Ende 2015 müssen in vielen Altbauten die obersten Geschossdecken gedämmt werden. Foto: djd/IVH
Bis Ende 2015 müssen in vielen Altbauten die obersten Geschossdecken gedämmt werden.
Foto: djd/IVH

Den Gebäudewert erhalten


Für den Eigentümer verbindet sich mit der Ausweispflicht ein zusätzlicher Ansporn, das Gebäude auf einen zeitgemäßen energetischen Standard zu bringen. „Bei unbefriedigenden Werten im Energieausweis ist künftig mit Abschlägen auf Kaufpreis oder Miete zu rechnen, die Immobilie verliert ohne energetische Sanierung tendenziell an Wert“, sagt Dr. Hartmut Schönell, geschäftsführender Vorstand des Industrieverbands Hartschaum (IVH). Wer modernisiert, spart nicht nur bares Geld bei den laufenden Heizkosten ein, sondern investiert zugleich in die Wertentwicklung des Gebäudes.

Unabhängigen Energieberater einschalten

Die aktuelle EnEV gibt zudem eine wichtige Frist für Altbaubesitzer vor: Erfüllt die oberste Geschossdecke, die an ein unbeheiztes Dachgeschoss anschließt, nicht die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz, muss gedämmt werden – und zwar bis spätestens Ende 2015. Dr. Hartmut Schönell empfiehlt indes, vor einer Sanierung stets einen unabhängigen Energieberater einzuschalten. „Er hilft dabei, einen individuell sinnvollen Sanierungsfahrplan zu erstellen.“ Denn bereits Teilsanierungen, etwa mit Styropor, könnten vom Dach bis zum Keller nachhaltige Einsparungen bewirken. Mehr Informationen dazu gibt es auf www.ivh.de.

djd

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