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40 Jahre Garantie auf Aluminiumdächer

 



 40 Jahre Garantie gibt Prefa auf seine Aluminiumdächer. Große Widerstandsfähigkeit und Langlebigkeit bei gleichzeitiger Leichtigkeit zeichnen die Dächer aus. (Foto: epr/PREFA)

Wer heute baut, baut immer noch für ein ganzes Leben. Manchmal sogar für die nächsten Generationen. Und so muss ein Haus viele Jahrzehnte erhalten bleiben. Besonderen Wert sollte man auf ein solides Dach legen, das jede Menge aushalten muss: Regen, Schnee, Hagel, Sturm, Hitze und extreme Temperaturschwankungen. So werden die meisten Dächer auch nach zwei bis drei Jahrzehnten renovierungsbedürftig und müssen erneuert werden.

Clever ist, wer sich für ein Aluminiumdach entscheidet. 40 Jahre Garantie gibt der Hersteller Prefa auf seine Dächer. Das Leichtmetall zeichnet sich durch große Widerstandsfähigkeit und Langlebigkeit aus und hält selbst stärksten Stürmen, auch in exponierten Lagen wie den Alpen, stand. Dabei können einem Aluminiumdach weder Regen, Schnee noch Hagel etwas anhaben – wo andere Dächer schon mal zersplittern, trägt eine Aluminiumeindeckung höchstens ein paar Dellen davon. Zudem rostet das Dach nicht und ist korrosions- und wartungsfrei. Außerdem trotzt das bruchsichere Aluminium sowohl großer Hitze am Tag als auch eisigen Temperaturen in der Nacht und das über Jahrzehnte! Aluminium ist ein Material der Zukunft, wenn es um die Dacheindeckung geht. Denn: Klimaforscher prognostizieren für die Zukunft immer extremeres Wetter. Heiße Sommer werden häufiger, ebenso wie Sturm, Schnee, Hagel und Regen. Aluminium ist ein Material, das sich schon in der Luft- und Raumfahrt bewährt hat. Ein Material, das aufgrund seiner Langlebigkeit und Haltbarkeit diesen Herausforderungen gewachsen ist. Mit der generationenübergreifenden Garantie und der Nachhaltigkeit des Produktes unterstreicht der Hersteller Prefa sein Vertrauen in die Produkte und will Bauherren die Sicherheit geben, sich richtig zu entscheiden. Bisher haben Wettbewerber versucht, die Garantieerklärung der Firma Prefa auf 30 Jahre einzuschränken. Doch Ende Juni 2008 entschied das oberste deutsche Gericht, der Bundesgerichtshof (BGH): 40 Jahre Garantie sind erlaubt! Zur Begründung hieß es: Wer besonders langlebige Produkte herstellt, darf deren Haltbarkeit auch 40 Jahre garantieren, insbesondere wenn das Unternehmen eine eigenständige Garantieerklärung über die Haltbarkeit seines Materials abgibt. Mehr unter

epr

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